[8L] Bilstein B12 und Chip-Tuning - Geht das wirklich nicht?

Nachdem bei meinem alten Fahrwerk die Dämpfer nach 100.000km verschlissen waren, wollte ich nochmal ein anderes, komfortableres Fahrwerk ausprobieren.

Ich habe mich dann für das Bilstein B12 entschieden. Nachdem es eingebaut war, wurde es jedoch (zurecht) nicht vom TÜV abgenommen.

Der Grund ist folgender:

Das Fahrwerk paßt zwar zu meinem A3 mit Achslast, etc, aber im Gutachten steht "bis 132kw - Frontantrieb".
Ich habe jedoch ein Chiptuning drin und eingetragene 142kw.
Nachdem ich mit einem Werkstattmeister von Bilstein telefoniert habe, war er erst überrascht, dass eine Begrenzung durch die KW-Angabe drin ist. Nachdem er sich vergewissert hat, konnte er mir auch keine großen Hoffnungen machen, da es auch keine Erweiterung zu diesem Gutachten gibt.

Mich würde nun interessieren, ob ihr schon das gleiche Problem hattet und wie ihr es lösen konntet?

Morgen werde ich mal selbst zum TÜV fahren und schauen, ob es durch eine Einzelabnahme möglich wäre. Alternativ kann ich dann wohl nur noch zum Chip-Tuner gehen und das ganze wieder auf Serie umstellen.

Was mich noch interessieren würde - gibt es bei jedem Fahrwerkhersteller begrenzte KW-Freigaben?
Das Problem ist ja, dass die Gutachten mit den Serienautos erstellt werden und dann eigentlich generell Probleme durch Chip-Tuning auftreten würden - gehört habe ich von solch einem Fall bisher aber nicht.

Das ist völlig irrelevant. Der 132kw ist halt der größte A3 mit Frontantrieb. Das Tuning hat da keinen Einfluss drauf.

ich meine schon das fast jedes fahrwerk eine kw begrenzung hat…nur verstehe ich nicht warum man nen chip eintragen läßt…wenn man jetzt immer alles korrekt haben will und echt jeden scheiß eintragen läßt,darf man sich nicht wundern wenn es dann mal komplikationen mit anderen kombinationen gibt(war jetzt mal verallgemeinert,den grund warum du ihn hast eintragen lassen kenne ich ja nicht).

Denke der erste grund für den chip eintragen ist weil es sonst fahren ohne fahrerlaubnis ist und da wünsche ich dir bei einem schweren nicht mal selbst verschuldeten unfall viel glück, denn wen das auto begutachtet wird und es kommt raus zahlt die versicherung nicht, da fahren ohne betriebserlaubnis und im blödsten fall zahlt man sein leben lang.

mein versicherungstyp meinte mal zu mir das erst ab einer gewissen % zahl an mehrleistung das eingetragen und der versicherung mitgeteilt werden muß(wieviel weiß ich jetzt nicht mehr).aber 10kw mehr sind wohl noch im rahmen.abgesehen davon denke ich nicht,daß wenn man nicht schon eine total verbastelte bude wo überhaupt nix eingtragen ist hat,man nach nem unfall die karre total auseinander nimmt um zu gucken ob was am steuergerät geändert wurde…aber das ist jedem selbst überlassen.

Kein Fahrwerk ist "KW-Begrenzt"! Die Leistungsangaben im Gutachten dienen lediglich der Zuordnung. Das heißt, dass das Fahrwerk halt von beispielsweise 50-100 KW im A3 8L geprüft wurde. Speziell in deinem Fall bedeutet es eben, dass das Fahrwerk auf allen A3 gefahren werden darf aber auf dem S3 nicht, da der mehr als 132 KW hat. Gehste zum TÜV erklärst ihm die Sachlage, dann wird er vermutlich ein §19.2 machen kostet dann rund 50€ und dann sollte er dir des eintragen, da die Mehrleistung durch dein Tuning ja nicht gravierend ist.

falls er nur den 110 kw a3 hat sind es mehr als 10 kw und was ein versicherungsman sagt was eingetragen werden muss und was nicht ist so ne sache. Frage ja auch nicht denn maler wie lange der bäcker die brötchen en denn ofen legen darf.

Tip: gescheiten TÜV suchen. Die kw-Angaben dienen nur der Motor/Fahrzeugtypzuordnung, wie hier auch schon geschrieben wurde.
Das hat nix mit dem Fahrwerk selbst zu tun.

Ich danke euch allen schon einmal für die rege Teilnahme. Generell ist es so, dass ich die Änderungen an meinem Fahrzeug abgesegnet haben will, einfach damit ich im Falle eines Falles (was man zwar nicht erhofft, aber wie bereits geschrieben nicht mal selbst verursacht werden muß) auf der sicheren Seite bin und kein Theater mit dem Versicherungsschutz bekomme.

So wie es ausschaut, war es aber wirklich eine Laune des TÜV-Prüfers, der vor Ort war.
Ich bin heute nun selbst zum TÜV gegangen und habe einem Prüfer den Sachverhalt nochmal genau geschildert.
Er entgegnete dann mit dem Hinweis, dass wenn es Abweichungen zwischen dem Gutachten und dem Teile-Gutachten gibt, eine Einzelabnahme (Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO) durchgeführt werden kann, was gegenüber der normalen Eintragung ca. 5€ mehr kostet.
Daraufhin hat er die verbauten Teile mit dem Gutachten verglichen und anschließend noch die Freigängigkeit der Räder bei voller Belastung durchgeführt.
Das ganze wurde nun problemlos abgenommen und hat jetzt knapp 47€ gekostet.

Bin jetzt wirklich froh, dass es doch noch so reibungslos funktioniert hat, da ich nach den Telefongesprächen gestern wirklich mit dem schlimmsten gerechnet hatte.

Was mich noch interessieren würde:

Reicht es eigentlich aus, wenn man das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" vom TÜV im Fahrzeug mitführt oder muß man die Änderung im Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief eintragen lassen?

Also bei uns sagen die prüfer es reicht sie mitzuführen und wenn man wieso mal zur zulassungstelle muss es gleich eintragen lassen soll.

Die federn in meinem audi wurden 2002 eingetragen und erst jedst wo ich ihn gekauft habe und zugelassen habe sind sie in die papiere eingetragen wurden.

Musst die schreiben halt bei jeder HU vorlegen das er sieht das es schon abgenommen ist.

Also so wie ich gesagt habe :slight_smile:
Ist nicht böse gemeint. Aber wenn du dir die Phrase "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" durchließt, dann ist das eigentlich schon klar. Da es ein §19.2 war musst du es unverzüglich eintragen lassen!
Wenn er es mit 19.3 eingetragen hätte wäre es nur eine Änderungsabnahme, dann würde es reichen, wenn du das Schreiben mitführen würdest.
Und das du alles eintragen lässt ist schon richtig und vernünftig so :wink:

glueckwunsch zur eintragung.
da haste einen tuev-pruefer erwischt, der menschlich mitdenkt.

im pruefbericht vom tuev gibt es ein feld, wo er ankreuzen kann:

  • muss umgehend eingetragen werden
  • muss bei naechster gelegenheit eingetragen werden
  • muss nicht eingetragen werden
    sieh nach, was er bei dir angekreuzt hat.

gruss,
tom

@Andi1980
ich lass dann auch einfach den maurer den schaden bezahlen anstatt von meiner versicherung:breaker:…ich denke der wird schon wissen(versicherungsheini) ob die nen schaden bezahlen wenn einer eine nicht eingetragen leistungssteigerung hatte oder nicht…und wenn er sagt das es der versicherung erst ab einer gewissen mehrleistung mittgeteilt werden muss,denke ich geht das in ordnung das ich nicht jede geänderte nocke oder turbo oder grössere ventile,etc. eintagen lasse…sorry für OT

der versicherung mitteilen und eintragen sind zwei verschiedene sachen.

und wenn bei einem schlimmeren fall die staadsanwaltschaft ermitelt, bei schwer verletzten oder toten kann dein versicherungsmann gerne dem gutachter sagen der muss das nicht eintragen.

Kenne auch versicherungen die es nicht wissen wollen aber das heisst nicht das es nicht eingetragen werden muss. Es geht dann nicht darum das die versicherung bescheid weiss sonder um die betriebserlaubnis und wenn die versicherung gesagt bekommt die betriebserlaubnis wäre erlischt wegen sachen die nicht eingetragen waren kann sie jederzeit die haftung ausschlissen.

mit mitteitelen meinte ich dann die neue kw leistung nachdem eintragen.aber ist ja auch jedem selbst überlassen…denke nicht das bei nem serien a3 der nur gechipt wurde und sonst keine auffälligkeiten zeigt,der karren nach nem unfall(auch mit toten) komplett zerlegt wird um zu gucken ob da was am stg verändert wurde.wenn ich natürlich ne baumarkt-bastelbude fahre wird da sicherlich etwas intensiver nachgeforscht.aber es gibt ja auch so hypochondas die jeden scheiss eintragen lassen wollen,sei es nur nen anderer kühlergrill oder teile die ne abe besitzen wollen die im schein stehen haben,sowas kann ich dann einfach nicht nachvollziehen…aber nun ist mal gut damit,gehört hier ja nicht zum thema:angel: