Ich hatte vor einiger Zeit ein neues Bilstein B10 Fahrwerk geschenkt bekommen und eingebaut. Wollte es nun eintragen lassen (ABE vorhanden)
Jetzt zu meinem Problem:
Die Achslast meines Autos betraegt vorne 875 kg und in der ABE steht, dass die Achslast ab 980kg gilt… Also fuer Dieselmotoren wahrscheinlich.
Bekomme ich es denn per Einzelabnahme eingetragen oder kann ich mir das sparen?
Der Herr von Bilstein sagte mir, dass nichts passieren kann und die ja eigentlich "zu gut" sind.
Normalerweise bekommst du nur Probleme, wenn die Achslast des Fahrwerks unter der des Autos liegt, das Auto also zu schwer für das Fahrwerk ist?! Bei dir ist es ja eigentlich genau umgekehrt und noch Luft nach oben (vom Gewicht her)!
Das einzige, was sein kann, ist dass du die ABE nur für Dieselfahrzeug hast und du ein Benziner fährst… glaub aber eigentlich nicht!
In der ABE steht nichts von einem Dieselmotor. Da stehen nur die Fabrikate(1.6, 1.8 etc.) Und halt die Achslast fuer die es vorne 2 Modelle gibt. Einmal bis 980kg und einmal ab 980kg. Hinten ist alles in Ordnung.
Der Typ vom TÜV Nord sagte, dass er das nicht unterschreiben will und ich zu seinem Kollegen fahren koennte(Sonderabnahme), weil er auch juenger waere und so einen Fall vielleicht schonmal hatte.
Würds auch nicht verbauen, weil die Federeigenschaften nicht so sind wie sie sein sollten. Fahrwerk wird hart sein an der VA dann…und da es kein Gewinde Fahrwerk ist, wird dein Auto einen richtigen Hängearsch bekommen.
oder siehst man das nicht, dass er hinten tiefer ist als vorne?
würd mal bei Bilstein anfragen ob nur die Federn anders sind oder komplett. Weil Dämpfer und Federn tauschen, da kannte gleich direkt neues Fahrwerk kaufen. Einzelt ist sowas immer teuer!