Ich möchte eine Anhängerkupplung anbauen und bin nun auf widersprüchliche Eintragungen bzgl des Anhängerbetriebes gestoßen. Geplant ist unteranderen die Zulassung einer 100kmh ausnahmegenehmigung für einen Anhänger.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1:
G = 1250kg (Leergewicht)
22: zu G: 1410 kg
Hat mein A3 nun ein Leergewicht von 1410kg?
O.1: 1300kg (techn. zul. Anhängerlast)
22: zu O.1: 1500kg bis 8% steigung
Darf ich nun in der Ebene 1500kg gebremsten Anhänger ziehen?