[8L] Anhänger am A3

Hallo,
an meinem A3 ist leider die Plakette an der AHK nicht mehr zu entziffern. Kann mir jemand sagen, was für einen Anhänger ich mit meinem 1,6er (1998) maximal ziehen darf?
Anhängelast=zGG des Anhängers??? Stützlast, etc…
Danke

Sollte im Fahrzeugschein stehen.

Unter "13" steht die Sützlast und unter "O2" die Anhängelast ungebremst.

Muß den ollen Fred nochmal aufgreifen:
Also unter O.2 steht 580, aber unter 13 ist keine Stützlast eingetragen, sondern nur ein Strich :confused:
Heißt das nu, bis 580kg Gesamtgewicht ungebremst und ???kg Stützlast?

Die Stützlast müsste im Bordbuch aufgeführt sein. Bei mir ist zudem ein Aufkleber an der Heckklappe (in meinem Fall max. 85kg). Sofern deine AHK original ist, dürfte da auch irgendwo ein Aufkleber sein, der ggf. noch lesbar ist.

Ich werd dann schnell mal in die Garage runtergehen und nachschauen. Hab zwar nen Facelift, aber müsste normal auch nicht anders sein als beim VFL…

Bin wieder da. :smiley:
Also Stützlast ist beim A3 75kg und die Kupplung bis max. 1600kg Anhängelast zugelassen.
Im Schein (noch alte Version) von meinem A3 ist unter "28" 1400kg bei Anhänger mit Bremse und unter "29" 630kg bei Anhänger ohne Bremse eingetragen. Bis 8% Steigung dürfte ich auch nen gebremsten Hänger mit 1500kg ziehen.

Der A3 8L darf als 1.6er 1200 kg gebremst (1400 bis 8% Steigung) und 580 kg ungebremst ziehen. Stützlast liegt zwischen 50 kg und 75 kg…aber leider steht bei mir auch ein Strich bei 13 :frowning:

Also die Stützlast dürfte mit 75kg schon passen. Ich glaube nicht, dass es da nen Unterschied zwischen den Motorisierungen und Baujahren gab beim A3… aber das der 1.6er nur weniger ziehen darf hab ich mir fast gedacht, ist ja leichter und alles…

Richtig.

Dann werd ich wohl mal schauen, ob es überhaupt eine orginale ist und ob´s den Aufkleber noch gibt. Jedenfalls war alles schon montiert, als ich ihn gekauft habe…

Nicht ganz. Wenn du einen Anhänger-Führerschein hast, darfst du mit einem Auto, das z.B. bis 1,2t ziehen darf, auch einen Hänger mit ZGG von 2t ziehen, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht die 1,2t nicht übersteigt.

Beim neuen Führerschein Klasse B darfst du nur Anhänger mit ZGG bis zu 750kg ziehen, egal wieviel der Hänger tatsächlich wiegt. Darfst da also z.B. keinen leeren Hänger mit ZGG von 2t ziehen, obwohl er unbeladen unter den 750kg liegt.

@Pow3rus3r - Auch nicht ganz richtig. :wink: mit der neuen Klasse B darf man auch nen Hänger fahren, dessen zGG unter dem LG des Zugfahrzeugs liegt und das Gespann keine 3,5t übersteigt.

Mit meinem TDI der 1275kg LG hat, dürfte ich mit normalem B-Schein also nen Anhänger mit 1200kg ZGG ziehen, da das Gesamtgewicht des Gespanns unter 3,5t wäre.

Also die neuen Führerscheinklassen sind in meinem Fall vollkommen unerheblich, habe den Lappen seit ´89 (alles außer Omnibusse), fahre beruflich auch öfter mit dem Anhänger, aber eben mit ganz anderen "Zugmaschinen". Und beim A3 war ich mir nicht sicher, muß den aber jetzt mal wegen nem Umzug nutzen. Deswegen auch nochmal den alten Tread aufgetan…

Naja vielleicht ists ja für den ein oder anderen trotzdem interessant. :wink:

Das einzige Problem, dass du bekommen könntest wär halt dann, dass die Stützlast zu hoch ist, wenn du nen recht großen Anhänger hast… Dürfte aber bei den "normalen" Autoanhängern nicht der Fall sein…