ich hab mein auto momentan in der werkstatt. im zuge der reparatur musste die heckschürze abgebaut werden.
Nun rief mich der chef von der werkstatt gradan und erzählte mir, dass die schürze ursprünglich gar nicht von dem auto war und sämtliche Halter… ebenso.
Demzufolge lässt sich sagen, dass es ein unfallwagen ist!
Ich habe das auto vor fast 2 jahren als nicht-unfall-wagen gekauft und nun meine frage.
Kann ich das Autohaus, die mir damals vergewissert haben, dass es kein unfallwagen sei, irgendwie zur rechenschaft ziehen? Denn die hätten es mir ja sagen müssen.
Ne getausche Heckschürze macht noch keinen echten "Unfallwagen". Ich glaube es war so, dass wenn der Schaden nur minimal ist und nur ein Plastikteil oder sowas getauscht werden muss der wagen nicht als Unfallwagen gilt. Da müsste dann etwas heftigeres passiert sein.
ja schön und gut.
zusätzlich hat der anbau an der heckschürze auf der beifahrerseite ein größeres Spaltmaß zum Hauptstoßfänger als auf der fahrerseite.
dann ist dieses überlappende plastikstück was in der regel mit der heckschürze verklebt ist, (am kofferraum) nicht mit der heckschürze verklebt und auf der rechten seite wurde damals vielleicht mal versucht, das zu beheben, da da kleberrückstände zu sehen sind.
desweiteren war auf der linken seite ein lackriss, den ich nun überlackieren ließ. bei der montage ist durch die zu hohe spannung, wie es mein werkstattmensch gesagt hat, der lack wieder gerissen…
Hmmm… Dann haste glaub 1 Jahr zeit um das Rechtsgeschäft (Kaufvertrag) anzufechten, da es sich dann um eine arglistige Täuschung handelte. So hat es mir mal mein ABWL-Lehrer erklärt…
kannst ja mal zum Audi Händler gehen und in die Fahrzeug-Historie schauen, vielleicht ist dort etwas vermerkt oder mal die Lackdicke an unterschiedlichen Stellen messen, vielleicht hast du ja ein VW/Audi Lackierzentrum in der Nähe, die in Wob fand ich sehr hilfsbereit als ich mal da war
da müsst ich mal in leipzig fragen… weis nich ob die das da können…
so ne scheiße… jetzt kommt irgenwie alles zusammen… erst der unfall, dann jetzt, dass die mich verarscht hatten damals… oh man
und wenn ich durch zeugen aussagen bestätigen lassen kann, dass an dem auto keine heckschürze gewechselt wurde und so und dann zu dem autohaus gehe und das beanstande?! hätt ich da ne chance? weil ich hab das auto ja fast 2 jahre…
is egal, du kannst uach jahre später theoretisch zu dem hingehen, wenn du feststellst, das der wagen zb ein unfallwagen war als er dir als unfallfrei verkauft worden ist.
einfacher machts natürlich, wenn des vor der allg 3 jahre verjährungsfrist machst =)
wenn die Schadenshöhe definitiv so hoch ist, dass Dein Auto offiziell als Unfallwagen gilt kannst Du den Kaufvertrag wandeln, d.h. der Händler MUSS! das Auto zurücknehmen und Du bekommst den Kaufpreis erstattet, wenn Du das denn willst ?. Da hast DU rechtlichen Anspruch.
So einen Fall hatte ich selbst mal, allerdings ist das nach einem halben Jahr ans Licht gekommen.
Moin, das mit kaufpreis erstattet stimmt so nicht ganz, es wird auch die nutzung abgezogen, hatte dasselbe prob als ich meinem beim Händler gekauft habe, wurde auch nach ca. 2,5 Jahren bemerkt, Ende vom Lied war ich bekam ne neue Türe, Seite wurde neu beilackiert und Spaltmaße wurden wieder korrigiert, meiner wurde auch als Unfallfrei verkauft aber nachdem ich den Händler zur Rede gestellt habe hat sich rausgestellt das das Auto mit einem Vorschaden gekauft wurde und dieser nicht in meinem Kaufvertrag aufgeführt war, somit liegt hier theoretisch eine Täuschung vor.
richtig. ich hab mir das auch schriftlich geben lassen, dass er unfallfrei war… na gut dann müsste ja bei mir ne neue heckschürze und die ganzen halter drunter als neu rausspringen. na mal sehn.
also das Ergebnis in Deinem Fall ist aber sehr dürftig. Damit hätte ich mich nicht zufrieden gegeben.
Bei sowas darf man nicht den Vorschlag des Händlers einfach so hinnehmen. Ist doch klar, dass er es in seinem Interesse so dreht, dass ihm der nur der geringste Schaden entsteht. und ob theoretisch oder nicht…bei einem Autokauf ist eine Täuschung Betrug und damit auf jeden fall unrechtmäßig bzgl. dem Käufer einen unfallfreien Wagen zu verkaufen. Da muss man schon etwas mehr Kampfgeist zeigen und nicht versuchen mit dem Händler auf freundschaftlicher Basis eine Einigung zu finden - es sei denn der Händler ist ein Bekannter oder Freund von Dir. Nur dann wäre es ja noch schlimmer, dass er Dir das Auto als unfallfrei verkauft hat.
Also am besten den Anwalt einschalten.
@ der von da ,
eine Schadenshöhe in Form einer konkreten Summe kann ich Dir leider nicht nennen. Es kommt auch nicht nur auf die Summe ansich an, sondern auch nach der Art der Beschädigung , wie oben schon geschrieben wurde. Blechschäden fallen jedenfalls stärker ins Gewicht als ne gewechselt Stoßstange, die nach meinem Kenntnisstand nicht angegeben werden muss.
beschränkt sich dieser Mangel lediglich auf den nicht originalen Heckstossfänger und die dazugehörigen Halter, oder sind auch irgendwelche dahinterliegende Bleche instandgesetzt?
Was ich damit sagen will, Du hast mit Baujahr 2001 ein fast 8 Jahre altes Auto, was vor Deinem Kauf schon einem "Leben" von 6 Jahren hinter sich hatte. Wenn da nun der Vorbesitzer mal den Stossfänger aus welchen Gründen auch immer unsachgemäss getauscht hat, dann macht das noch lange keinen Unfallwagen. Wurde der Stossfänger nun bei dieser unsachgemässen Montage zu weit gedehnt, wodurch dieser Riss auftrat, dann tritt der auch bei jeder neuen Lackierung mit etwas Pech wieder auf, da es dann eine vorbelastete Schwachstelle ist.
Also trotz aller Aufregung nicht immer gleich böser böser Händler und auf Teufel komm raus vor den Kadi ziehen…
das lief ja auch alles über den Anwalt ansonsten wäre ja gar nichts gegangen, der Schaden war ja effektiv eine dick gespachtelte Türe im Schwellerbereich und schlechte Beilackierung sowie nicht passende Spaltmaße des Kotflügels, somit bin ich mit dem Ergebnis schon zufrieden.
Edit:
Der Audihändler wollte ja zuerst nur Polieren und bissel Geld auszahlen.