[8L] 7x17" Audi Speedline auf 1.6l Vorfacelift

Hallo,
würde mir gerne die 5-Stern Audi Speedline 7x17" Felgen ET 42,5 kaufen(Teilenummer 8L0 601 025 AD, das sind sie: a3-felgen.de). Da sind 225/45er (Triangle Talon TR968) Reifen drauf.
Habe schon gesucht und das: http://www.a3-freunde.de/forum/index.php?p=thread&tid=88532 gefunden.
Gibt es denn inzwischen schon eine Traglastbescheinigung im Internet (auf www.audifelgen.de habe ich schon nachgeschaut, da gibt es sie leider nur mit dem 5x112er Lochkreis)? Was brauche ich noch um die dann eintragen zu lassen? Ist da zwingend eine Einzelabnahme nötig oder geht das auch anders?
Und noch eine Frage zum Abschluss: Was haltet ihr von den Reifen?
Grüße Danny

Naja du brauchst noch Adapter von Lochkreis 5x100 auf 5x112 :slight_smile: Also Distanzscheiben. Falls du tiefergelegt hast, wird das evtl. noch zum Problem.

Aber Einzelabnahme ist schon erforderlich, diese sind eigendlich auch nicht teurer als normale Eintragungen.

Habe mal eine Front einzelabnahme machen lassen, 45€.

oh, das is wohl ein Missverständnis, die Felgen sind ja original vom A3 8L mit Lochkreis 5x100 (habe ich vergessen oben reinzuschreiben), nur gab es sie erst für die Faceliftmodelle. Darum sind sie auch nicht bei mir eingetragen, sondern eben nur Felgen bis 16", leider.

quatsch brauchst keinen adapter es sind 8L felgen mit LK 5x100. Ich hab eine traglastbescheinigung für die felgen angefordert, wollt mir die auch drauf machen, aber ich hol mir nun doch 18"er wenn du willst kann ich dir die bescheinigung zukommen lassen. oder direkt bei audi anfordern mit angabe der teilenummer.

einzeleintragung kostet 50 euro

Ok, das hört sich schon mal gut an. Und was anderes als eine Traglastbescheinigung muss ich da dann nicht vorlegen, oder?
Wie sieht's mit den Reifen (Triangle Talon TR968) aus, hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? Was man so im Internet drüber liest ist ja nicht so toll . . .

ich hatte die speedlines auch mit billigreifen gekauft. waren maxxis wollte die auch erst drauflassen, dann hab ich die aber bei ebay für 160 euro verkauft. war mir dann doch zu heikel, denn an reifen sollte man nicht sparen. der reifen ist der einzige kontakt zur straße.

was haste denn für die kompletträder gezahlt? wenn man fragen darf…

http://www.a3-freunde.de/forum/index.php?p=thread&tid=95482

vielleicht da noch ma reinguggn :fuchs:

Wow, vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe streetfighter-87.
Habe die Felgen noch nicht gekauft, aber habe schon mehrere gute Angebote gefunden. Außer dem Angebot mit den Triangle-Reifen habe ich auch noch bei Ebay folgendes gefunden: http://cgi.ebay.de/Audi-5-Stern-Radsatz-Felgen-17-Zoll-LK-5x100_W0QQitemZ140304813104QQcmdZViewItemQQimsxZ20090302?IMSfp=TL090302142002r33408
Was schätzt ihr (bzw. du streetfighter-87) was man da schlußendlich dafür bieten muss. Sehen ja so recht ordentlich aus, sind auch gute Reifen drauf und außerdem könnte ich die sogar dort abholen, da nicht so weit weg von mir.

`Noch was,falls du den neuen Fahrzeugschein hast brauchst die Felgen gar nicht eintragen,da darfst du alles fahren was ab Werk freigegeben war ohne Eintragung,weil im Fahrzeugschein eh nur noch eine Größe steht.

HI A3-MTM,
was meinst du denn mit "neuem" Fahrzeugschein? Ich nehme mal an du meinst die Zulassungsbescheinigung I, dieses unübersichtliche Ding auf dem sich kein Mensch mehr auskennt. :wink:
und was meinst du mit "ab Werk freigegeben"? Also selbst in meinem alten Brief sind nur bis zu 16" eingetragen?
Wenn ich dich jetzt komplett falsch verstanden habe, dann korrigier mich bitte.
Hast du denn dazu noch eine Quelle?
Vielen Dank auf jeden Fall für die interessante Info!

edit, habe da was gefunden:
Was ändert sich eigentlich mit den neuen Fahrzeugpapieren?

Inhalt und Struktur der neuen Zulassungspapiere sind geändert. Die für die Rad- / Reifenkombinationen notwendigen Angaben stehen ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung I. Die Angaben zur Serienbereifung (Ziffer 20 – 23) und die weiteren Erstausrüstungsinformationen (auch erlaubt Ziffer 33) aus dem bisherigen Kfz-Schein fallen weg!

Kann die Polizei bei einer Fahrzeugkontrolle überprüfen, ob die Räder zulässig sind?

Die Polizei ist ohne zusätzliche Informationen in Form einer Datenbank genauso wenig wie der Reifenhändler in der Lage, das zu beurteilen. Derzeit ist nicht bekannt, wie bzw. ob die Obrigkeiten das Problem angehen.

Quelle: cokis-online.de (Hompage einer Software zur Reifenkonfiguration)

und:

Bereifung (Ziffer 15)

Hinsichtlich der Bereifung ist zu beachten, dass andere als die angegebenen Bereifungen im Rahmen der gültigen EG – Typgenehmigung / Nationalen Typgenehmigung / Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden können. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich. Es wird nur noch eine der im Typgenehmigungsverfahren enthaltenen Reifengrößen in den Feldern 15.1 (vorn) und 15.2 (hinten) eingetragen. Wenn also aus drei im COC – Papier gelisteten Reifengrößen nur eine in den Feldern 15.1 bzw. 15.2 eingetragen ist, die zweite oder dritte jedoch montiert ist, liegt dennoch keine Änderung vor. Auch bedarf es keiner neuerlichen Eintragung. Nur Reifengrößen und Felgendimensionen, die außerhalb des Typgenehmigungsverfahrens mittels Teilegutachten ans Auto kommen, müssen ins Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) eingetragen werden. Die Polizei kann das bislang nicht überprüfen, denn sie hat nur Zugriff auf das ZFR des KBA. Sie soll es nach Meinung des BMV auch nicht, denn diese „Schräubchenkunde“ ist überflüssig. In anderen europäischen Ländern besteht nicht einmal eine Mitführpflicht für Zulassungsbescheinigungen Teil 1. Erst wenn Mitte 2006 das KBA die Typendatenbank mit den Abfragesystemen der Polizei vernetzt hat, können Reifengrößen kontrolliert werden. Denn nur in der Typendatenbank des KBA steht der vollständige Datensatz mit den Daten aus dem COC-Papier.

QUELLE: VDP online - Polizei Aktuell

Erstaunlich, dass sowas in Deutschland möglich ist.
Heißt das dann, dass rein theoretisch die Felgen trotzdem im Brief (Zul.besch Teil II) eingetragen sein müssen?

Früher hab ich immer geglaubt der Unterschied zwischen Premium und Billigreifen kann ja nich sooo groß sein. Bis ich mal testen durfte.
Conti vs. Triangle. Willste im Ernstfall nicht drauf angewiesen sein, ganz ehrlich.

Wow, vielen Dank für die vielen guten Antworten.
Was würdet ihr denn sagen, wieviel dürfen die Felgen in gutem Zustand zusammen mit den Triangle Reifen kosten?
Und in dem Zusammenhang nochmal die Frage: Was denkt ihr wie hoch man hier http://cgi.ebay.de/Audi-5-Stern-Radsatz-Felgen-17-Zoll-LK-5x100_W0QQitemZ140304813104QQcmdZViewItemQQimsxZ20090302?IMSfp=TL090302 bieten werden muss? Wird das über 500 € gehen? Für das Ebay-Angebot sprechen natürlich klar die Reifen.

Da er aber nen Vorface hat und die Felgen bei dem nicht in der EG-Betriebserlaubnis stehen wird er ums eintragen dennoch nicht herumkommen.

also ich kann nur dazu sagen: ich hab mal diesen Radsatz gekauft mit biliigreifen 6-7mm Profil und schlechter Zustand der Felgen, mich hats 380 Euro gekostet.

Im guten Zustand mit Premiumreifen mind. 500,00 Euro.

Mit diesen Billigreifen würd ich max. 400 euro ausgeben. Die reifen allerdings wieder verkaufen und gescheite drauf machen.

du musst allerdings beachten, dass es für 109 euro schon neue felgen gibt. (zb. Anzio)

obs dir wert ist, musst du halt wissen, ich würd mir keine gebrauchten mehr kaufen.

Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe.
Dann werd ich mir das jetzt einfach mal überlegen.
Wie gesagt, vielen Dank nochmal an alle!

Grüße Danny

Ist egal ob Vorface oder Nachface 8L ist 8L!!!

Unsinn, die EG-BE unterscheidet eindeutig zwischen VFL und FL. Und in der VFL BE sind nunmal diese Felgen nicht enthalten und somit nicht abgedeckt.

Ob das vom Tüv oder der Rennleitung wen interessiert ist eine andere Frage.
Interessant wirds bei einem Unfall wenn alles haarklein nachgeprüft wird und sich herausstellt daß durch den unzulässigen Anbau die BE erloschen ist.

Es geht nicht darum das genau diese Felgen eingetragen sein müssen,wenn es original Felgen sind ist nur die Größe interessant und die verbauten Reifen,wurde mir damals beim Tüv so gesagt,musste die S3 Felgen auch nicht eintragen,obwohls die auf nem normalen A3 nicht gab.

Der S3 gehört ja auch dazu und den gabs ja auch schon als VFL und somit auch die Räder, wobei das aufgrund der geänderten Kotflügel grenzwertig ist.
Es geht ja nur darum ob es eben diese Größe die die neuen Felgen haben schon beim Vorface gab, wenn ja kein Problem, wenn nicht eben schon.