[8L] 35mm H&R + AHK = keine ABE ?

Hallo,
nchdem heute die H&R Seite wieder erreichbar ist, wollte ich die ABE für die 35mm Federn herunterladen. Allerdings finde ich da nur ein Gutachten, nicht die ABE mit der die Federn angeboten werden.
In den Angeboten steht immer eine ANmerkung, die mich verwirrt: Giltt die ABE der Federn bei mir nicht, weil ich eine AHK habe ?
(Räder sind original 6,5x16)
Wenn ich sowieso eintragen muss, kann ich auch 40 oder 45mm kaufen.
Was passiert, wenn ich die 35mm Federn mit ABE gemeinsam mit den H&R Spurverbreiterungen mit ABE kombiniere ? Geletn die ABEs dann immer noch ?

moin,

wenn du Federn und Spurplatten verbaust mußt du alles eintragen lassen, weil die ABE für die Platten nur mit org. Federn gültig ist und die ABE für die Federn ist nur ohne Platten gültig!!

Aha, Danke, schon mal ein Stück weiter.

Und ist die Feder-ABE (ohne Platten) im Zusammenhang mit einer AHK gültig ?

Die ABE (otes Papier) kannst du nicht bei H&R runterladen,
sie liegt immer bei den Federn mit bei.Bei 35mm sollte die AHK
kein Prob sein,es geht bei der AHK darum das der AHK Kopf eine
Mindesthöhe vom Boden einhalten muss.

Hallo,
die Regelung mit der Höhe der Kugel kenne ich. Die sollte bei 35mm kein Problem sein.

In bin nur in der Verkaufsanzeige für die Federn auf folgende Anmerkung gestoßen:

Gütigkeit der ABE - Bei Fahrzeugen, die mit einer Anhängerkupplung, Spoilern, Türschwellern, Schalldämpferanlagen öder ähnlichem ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurde, ist eine Anbauprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen und zu bescheinigen. (Das heißt eine TÜV-Abnahme ist dann erforderlich)

Daher wollte ich wissen, was in der ABE genau zum Thema AHK steht, sprich ob sie in Verbindung mit meiner AHK noch gültig ist, oder nicht.

Hallo!
Ich hab die ABE gerade vor mir liegen. Da steht: "Bei Fahrzeugen, die mit einer
AHK ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurde, ist der
vorschriftsgemäße Zustand des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder durch einen Kfz-Sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII
zur StVZO unter Angabe von

Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp und
Fahrzeug ID-Nr.

auf einem Formblatt entsprechend dem im Verkehrsblatt 1999, S. 451, abgedruckten Muster eines "Nachweises" die erfolgte Anbauabnahme zu bescheinigen."

Kurz gesagt, denke ich, das du wohl zum TÜV o.ä. mußt.

Gruß Robert666

wenn du ne serienmäßige hast sollte dei doch schon von h&r betrachtet worden sein =)
einfach mal anrufen würd ich meinen (bei h&r)