[8L] 200 Zeller Kat

wofür dann die Bögen?? dachte des wär ein witz^^

Na weil die 90° (oftmals) genauso teuer sind, wie kleinere Bögen. Und aus 90° kannst du ja schon ca 3 x 30° rausschneiden. 4 Bögen deswegen, weil ich das in etwa für die letzte Pipe gebraucht habe. Bissl Schwund ist immer, plus einen auf reserve. Die kosten ja nicht so viel.

Hab jetzt mal bei (bewusst) ebay geschaut.

3Zoll 45° kostet 8,40 (plus versand)
3Zoll 90° kostet 9,75 (plus Versand)
(Achtung, bezieht sich auf Mo und Ti freie X Stähle!!)

Du sparst also nen Haufen Kohle, wenn du gleich die 90° Bögen nimmst, und dir die passenden Winkel rausschneidest :wink:

EDIT:
kann sein, dass ich gerade zwei Downpipeführungen durcheinander werfe. Wenn es bei dir die gerade ist, dann müssten sogar 2 Bögen mit 90° reichen.
Habe aber noch die Reduzierung nach (grübel grübel) DIN 2616 raussuchen. Jenachdem was der Flansch hat und in was du die DP bauen willst. Ich hab normalerweise den DN80 Variante 2. Damit kannste fast alles machen

Genau das hat der TÜVér bei dem ich meinen Eintragen wollte auch gesagt, selbst mit meinem HJS Kat.
Der HJS Kat hat zwar ein Prüfzeichen aber in den Papieren war mein Motor nicht aufgeführt da es nur allgemeine Papiere sind und nicht Fahrzeug bezogen, deshalb keine Eintragung.
Einzige Möglichkeit damals wäre ein Abgasgutachten gewesen da dort die Schadstoffe bei verschiedenen Fahrzuständen analysiert werden, ansonsten hätte ich keine Chance.
Und das sagten mir 4 TÜV Stationen in meiner Umgebung und die Dekra darf das angeblich nicht.

Sorry aber ich halt das hier einfach nicht mehr aus… Sätze wie "das geht nicht" , "das bauteil ist nicht legal" , oder "das Fahrzeug stand nicht in den papieren". Ein Katalysator welcher eine EG Nummer oder ein E-Prüfzeichen hat ist sehr wohl eintragungsfähig. Und die Katalysatoren von HJS haben größtenteils EG-Nummern welche dann mit einem Kostenpunkt von 42,90 € Eintragungsfähig sind. Lediglich der Hubraum, alte Abgasnorm und Lautstärke muß dabei berücksichtigt werden.

Wenn Ihr die ganze Abgasanlage natürlich selber zusammenbastelt hat das nix mehr damit zu tun ob der Kat eintragungsfähig ist. Woher ich das weiß ? Erfahrung im Kfz-Gewerbe als Meister, unzählige Umbauten für Kunden oder für den Eigenen Zweck. Natürlich gibt es auch TüVér die sich wehren und das nicht machen wollen. Nicht jeder hat die gleiche Ausbildung und Spezialisierung. Das sieht man am besten wenn es z.b. um das Thema "Wertgutachten" geht. Ihr dürft nicht vergessen das das Spektrum der Ausbildung beim TÜV von Kfz-Meister bis über Ingeneuer geht. Der Prüfbeamte legt seinen Kopf für euch in die schlinge, und falls etwas nicht passt ist er drann. Ist es dann nicht nachvollziehbar das der Prüfer, wenn er sich nicht sicher ist Nein sagt ? Seid Ehrlich und flunkert nicht und dann werdet Ihr auch ne ehrliche Antwort von eurem TüVler bekommen.

Wieviele Leute hier immer sagen das das nicht geht… mein Tip… dann last das schrauben. Schrauben ist mehr als nur "anbauen" und gut.
Schrauben bedeutet "Planen" , "Informieren" … und vor allem mit eurem "Richtigen" TüV-Beamten abklären was ihr plant und was dafür benötigt wird.

Man kann einen Motorumbau beim TÜV für viel Geld eintragen lassen… Abgasgutachten…Leistungsprüfstand…Fahrversuch… und so weiter… aber es geht auch anders… mich kosten meine Motorumbauten im Schnitt nicht mehr als 100,- €. Und warum ? Weil der TüV alles von mir vorbereitet bekommt und in der Planung mit einbezogen worden ist. Und das zieht sich durch das ganze Spektrum an Umbauten. Kohlefaserbauteile am Fahrzeug? Die meisten sagen vergiss es… splittergefahr und und und… ist dann nur Komisch das das bei mir Funktioniert und die Abnahme in 15 Mins erledigt ist… NOS im Fahrzeug ? niemals Legal… komisch das es geht und es eine Firma in Deutschland dafür gibt… mit TÜV und co… benutzbar während der Fahrt… Legal.

denkt mal darüber nach und sagt nicht jedesmal… DAS GEHT NICHT.

liebe grüße

Whiteangel

Du solltest, bevor du hier so groß trara machst den thread nochmal genau lesen. Da steht explizit, dass eine komplett neue Downpipe in irgendeiner Pi mal Daumen Auslegung gemacht wird, wo der Kat mit irgendeiner Zelldichte an irgendeine Position gehockt wird. Beim besten Willen, DU willst mir erklären, dass das ofiziell eintragbar ist.

Anscheinend rennen hier echt nur Spezis rum. Lest nochmal was ich geschrieben habe. Ich muss mir gerade echt an den Kopf packen, wie einem da die Worte im Mund verdreht werden.

Und ja, ich baue Auspuffanlagen selbst, lege selbst Krümmer aus (bauen plus schweißen auch), Mache Motoren, appliziere Motorsteuergeräte bla bla bla. Kumpel und zugleich alter studienkollege ist auch Sachverstädniger. Also so ganz zieh ich mir das nicht an den Haaren herbei.
So, nachdem jeder etz so schön protzig geschrieben hat, wie toll er ist. In der nächsten Runde dann Hose runter?!?!

Tja ich kann nur sagen was der TÜV sagt und selbst zusammengebastelt wird hier auch nix, aber du sagst es ja selbst Hubraum und Abgasnorm muß eingehalten werden und dafür ist ja das Abgasgutachten.
Aber das macht Garantiert nicht die normale TÜV Prüfstelle, auch deine nicht, das kann sie nämlich nicht da sie die Ausstattung nicht hat.
Und was bringt es mir wenn es dein Prüfer einträgt, du bei der nächsten Kontrolle zum TÜV geschickt wirst und der es wieder austrägt, was ja jederzeit möglich ist.

Der Titel und damit das Thema des Threads lautet "200 Zeller". Damit ist alles erfüllt worum es geht.
Und diese Fahrzeubezogenheit mag bei vielen Bauteilen stimmen, aber nicht bei allen. Gerade wenn es um derartige Universalteile geht mit eG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung. Es gibt genügend Hersteller von Schalldämpfern, Leuchtmitteln und sonst. Lichttechnischen Einrichtungen (bestes Beispiel: Tagfahrleuchten), Tönungsfolien, usw. die alle eine eG-Typgenehmigung & Co.haben aber NICHT an einen bestimmten Fahrzeugtyp gebunden sind.

Wie bereits erwähnt wurde, ist eine derart zusammengebratene Auspuffanlage alleine schon vom Rohrdurchmesser keinesfalls ohne Zutun legal. Aber der Einsatz eines 200 Zellers ist nicth generell unzulässig. Und in Deinem Text welcher weiter nochmal zitiert wurde, hast du selbst nur vom "KAT" gesprochen und nicht von der gesamten Abgasanlage.

Im Übrigen sind Aussagen von "Bekannten" oder "Kollegen" gar nichts Wert, wenn man sich selbst mit Aussagen schmücken will, die man nicht selbst wissen kann. Dafür muss einfach eine entsprechende Ausbildung erfoglt sein. Dabei möchte ich aber auch meinen dass die Tatsache schon viele Anlagen gebaut zu haben für Kunden, usw. einfach mal GAR NICHTS bedeutet. Es fährt so viel Schrott auf den Straßen da draußen rum, der zum größten Teil sogar eingetragen wurde. Solange ein Geschäft gemacht wird, ist das überwiegend leider egal, was danach irgendeinmal dem Kunden evtl. damit passiert. Das ist jammerschade.

Und noch eins: "Sachverständiger" kann sich jeder nennen. Genauso wie sich jeder hier im Forum "Schönheitschirurg" an die Türklingel schreiben darf, weil das kein geschützter Begriff oder Berufsbezeichnung ist. Derartige profunde Aussagen gibt es nur von amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfern (aaSoP) oder Prüfingenieuren bzw. evtl. noch von Mitarbeitern eines technischen Dienstes. Die DEKRA darf das im Osten, was der TÜV im Westen darf. Berlin & Brandenburg sind beide gleich.

Kannst dich wieder anziehen …

ja klar danke für die ganzen erklärungen. Verstehe jetzt ein gutes Stück mehr. Hät aber noch eine Frage. Macht die lambda Probleme mit den Kats. ???

Allerhöchstens die Nachkat-Sonde. Die setzt du bei Problemen durch eine kleine Hülse einfach etwas weiter aus dem Abgasstrom heraus.

super danke!

Na aus Erfahrung weiß ich das. Hast andere Erfahrung? Dann poste "Beweise" und ich bin wieder um eine Erfahrung reicher;)…und deines Wissen reicht zb bei dem HJS-Kat nicht aus, daß dieser -wie hier schon sehr schön angeführt - halt keine explizite Zulassung für den A3 hat. Ergo nutzt es nichts.
Und wenn das Bauteil, also der Kat, nicht genehmigt ist, gibt es ganz große Probleme, und das weiß auch jeder…naja, du nicht…aber jetzt schon :slight_smile: Siehst, jetzt bist du um eine Erfahrung reicher

Wenn DU so viel darüber weißt, zeug mir doch mal den Beweis wo das steht!

Solange ein e-Prüfzeichen drauf ist und für die entsprechende Fahrzeug-Art passt (OBD, usw.) ist das zulässig. Durch das e-Prüfzeichen ist das Bauteil geprüft worden und genehmigt. Da muss kein Papier mitgeliefert werden wo der A3 mit Motor XY drin steht.

So ist das und nicht anders. Glaub mir ich weiß wovon ich spreche. Und mein Wissen habe ich noch aus einer laangen (akademischen und staatlichen) Ausbildung, das noch ohne Wikipedia- und Motor-Talk-Wissen zusammengetragen wurde.

Aber einfach sagen, "hey, da ist nen e-Prüf drauf, also MUSS es legal sein" geht halt leider auch nicht. Sowas muss immer für die Bauart passen :wink:

Nur weil ich an nem schrottigen Corsa A die Bixenon Scheinwerfer von nem BMW mit e-Prüfzeichen anbaue und den Lichttest bei der HU bestehe, heißt das ja auch nicht, dass das erlaubt ist. Also man muss das schon etwas konkret und im Einzelfall betrachten.
Ich weiß, dass der Vergleich etwas hinkt, aber ich denke der O-ton ist rübergekommen, oder?

nur so als Info: bei all meinen Abgasanlagen MIT E-Prüfzeichen waren sehr wohl Papiere dabei in denen die Motorvarianten drinstanden mit denen diese gültig waren. So durfte z.B. meine TME-Anlage am Volvo nur mit Turbomotoren gefahren werden, die EG-Typgenehmigung galt nicht für Saugermotoren.

Davon ab hat man ja das Problem dasss jedes der Teile oft nur als einzelnes Teil geprüft wurde, die E-Typgenehmigungen beziehen sich oft nur auf den Austausch des einzelnen Teils an einem ansonsten unmodifizierten Fahrzeug. Baust Du nun z.B. einen anderen Kat ein ist u.U. alles ok, willst Du aber eine Edelstahl-AGA dazupacken hast Du u.U. ein Problem da diese nur an einem unmodifizierten Originalfahrzeug ohne Abnahme zu fahren ist. In Kombination müssen die Teile abgenommen werden (was möglich ist, aber nicht jeder Prüfer traut sich da die Verantwortung zu übernehmen, daher auch der Spruch in vielen Foren dass "offener Luftfilter und Sportauspuff zusammen nicht mehr geht") .

Du wirst lachen, aber so unmöglich ist das gar nicht. Solange die anderen Vorraussetzungen für die Xenon-Scheinwerfer erfüllt sind und die allgemeinen Bauvorschriften bzgl. Abblend-scheinwerfer, usw. und wirklich die für Xenonlicht geprüften Scheinwerfer verbaut werden (es sollte daher auf der Streuscheibe z.b. DCR (Abblend- und Fernlicht in diesem Falle) ist das absolut machbar! Es darf natürlich nirgend herausstehen, die ALWR und die SWRA muss tadellos funktionieren. Legal machbar ist das aber auf jeden Fall. Bestes Beispiel: Golf 3 Cabario lässt sich in Verb. mit der gesamten Peripherie des Golf 4 Cabrio (Schlossträger, Stoßstange, usw.) und den entsprechenden Golf 4 XenonScheinwerfern (diese passen 1:1) inkl. SWRA, ALWR, usw. verbauen und notfalls sogar eintragen. Das gehörte zur damaligen zeit zum guten Ton :slight_smile:

Das ist doch genau der Punkt, den ich meine. Und das schreibst du ja auch vollkommen korrekt. (Hab auch schon Xenon Nachrüstung offiziell eintragen lassen)
Nur weil der Scheinwerfer ein e-Prüfzeichen hat, heißt das nicht, dass der erlaubt ist. Da sind halt nunmal gewisse Auflagen zu erfüllen. Und genau so meinte ich das auch mit dem Kat. Nur weil der Kat ein e Zeichen hat, heißt das nicht, dass das alles rechtens ist.
Und da ist eben nicht nur die AU als´Kriterium ausschlaggeben
(Siehe Scheinwerfer und Lichttest)

Das muss halt individuell betrachtet werden.
Wenn ein x beliebiger Kat mit e-Prüfzeichen am Fahrzeug A in ordnung ist, heißt das ja nicht, dass der Kat am Fahzzeug Y der Marke Z ebenfalls korrekt arbeitet. Und mit korrekt arbeiten meine ich nicht nur die Abgaswerte. Lautstärke und Leistung sind ja unter anderem auch zwei wichtige Punkte.
Sonst könnte ich mir ja jede x beliebige Serienauspuffanlage drunter schnallen. Fahr mal mit ner Lambo oder Porsche Anlage zum Tüv und sag dem , der HAT das einzutragen, weil e_prüf drauf ist :wink:
Aber dennoch, mit nem e-Prüfzeichen ist man auf jeden Fall schon mal sehr viel weiter als komplett ohne :slight_smile:

ja, weiter…aber durch dennoch nich :wink: und genau das meinte ich auch :slight_smile:

Schreiben und erklären bringt hier nix. Ist nichts neues und gleichzeitig der Grund warum die alten Hasen sich hier immer mehr zurück ziehen. Also lassen wir es einfach. Bei dem einem geht es nicht, bei dem anderen schon. Mein Wagen erfüllt die Abgasnorm und liegt noch weit unter den maximal zulässigen Werten was den Prüfer bei jeder AU freut. Beide Lambda-Sonden arbeiten einwandfrei und das ohne Fehlermeldungen und co. Der Readines-Code wird ohne Probleme komplett erzeugt und alles ist schön sauber und ordentlich abgenommen und eingetragen. HJS hat mir damals alle Unterlagen die mein TÜV-Prüfer benötigte gegeben.
Wer es nicht glaubt oder glauben will glaubt es halt nicht.

Seit wann wird der denn bei nem 01er S3 bei der AU abgefragt?! Das ist überlicherweise erst ab 06 der Fall um zu entscheiden ob noch eine Gasmessung zu erfolgen hat oder nicht (Leitfaden 4)