habe mir letztens einen gebrauchten A3 8L 1.8T AGU mit 189000km gekauft. Auf der Heimfahrt ging dann die Ölleuchte an. Ölstand kontrolliert, war soweit ok. Trotzdem noch ein bisschen aufgefüllt, hat nichts geholfen.
Also in die nächste Werkstatt gefahren. War leider eine freie und der Herr sagte mir, dass es entweder der Ölstandssensor oder die Ölpumpe sein könne, genau könne das aber nur eine AUDI/VW-Werkstatt ermitteln.
Also in die nächste AUDI/VW-Werkstatt. Mit dem Meister 'ne kleine Probefahrt gemacht, weil er sich das ansehen wollte. Seine Aussage: Wenn die Lampe leuchtet und der Ölstand okay ist, kann es nur der Ölstandssensor sein - bei allem anderen wuerde die andere Lampe leuchten.
Naja, also unbesorgt zurück auf die Autobahn. Und irgendwann hats dann im Motorraum angefahren zu quietschen und zu knarzen. Bin daraufhin natürlich rechts rüber, aber da wars dann schon zu spät. Motor aus, ging nicht mehr an. ADAC hat uns in die nächste Werkstatt geschleppt, wo Motorschaden aufgrund von übersprungenem Zahnriemen oder defekter Ölpumpe diagnostiziert wurde.
Da der Wagen erst gut 10km gefahren war und damit ein Mitverschulden des Vorbesitzers nicht ausgeschlossen ist, rührte die Werkstatt den Wagen nicht weiter an, sondern empfahl, erstmal einen Gutachter drübergucken zu lassen.
Was denkt ihr, was das in etwa kostet, wenn wirklich der Motor hin ist? Oder ist eine Generalüberholung günstiger?
ich denke mal, das du den vorbesitzer mit in die pflicht nehmen kannst, würde ich mal mit einem anwalt abklären. bestimmt privat gekauft, oder? da wird es schwer, aber nicht unmöglich.
Privat gekauft - teils. Das Auto war beim Händler als "im Kundenauftrag" inseriert, beim Kauf des Autos stellte sich jedoch heraus, dass der "Kunde", in dessen Auftrag das Auto angeblich verkauft wurde, auch beim Händler arbeitete und das Auto nie auf ihn zugelassen war.
Den Termin beim Anwalt habe ich deshalb auch schon.
Ich hab ne generallüberholung hinter mir vor 2 Wochen wegen einem ähnlichen Fall, falls du dich auskennst kannste den Motor dann ja selber einbauen. Ich hab mein Auto jedoch bei nem Händler gekauft und der wollte kein Geld rausrücken. Hab momentan ne Schadensersatzklage gegen ihn am laufen.
Also zum Generallüberholen(Hab nen 1.8 keinen Turbo, weiß nicht ob beim Turbo noch mehr kaputt gehen kann)
Bei mir wurde der Kopf gefräst, alle Ventile erneuert, Übermaßkolben, und die Läufe halt alle neu geschliffen und gehohnt.
Hat mich fürs reparieren 1250€ gekostet, da die Ventile schweine teuer sind.
Der Einbau kam nochmal mit ca 650€ zu schlagen.
Ist nen teurer Spaß, ich denke aber en gebrauchter Motor sollte um einiges billiger sein, als den alten reparieren zu lassen.
Seit dem läuft mein A3 wieder und macht keine Macken.
Da irrt der Meister. Wenn die rote Ölkontrollleuchte leuchtet ist der Öldruck nicht mehr in Ordnung, dann ist (bei korrektem Ölstand) entweder der Öldruckschalter oder die Ölpumpe defekt. Der Ölstandssensor löst nur eine Warnung im FIS aus weist auf einen minimalen Ölstand hin.
Welche "andere Lampe" meinte der Meister eigentlich? Lampen gibt es überhaupt keine, sondern nur Anzeigen im Display, entweder rote Ölkontrolle oder oranger Ölstand.
Welches Mitverschulden trifft den Vorbesitzer? Wer mit roter Ölkontrollleuchte weiterfährt handelt grob fahrlässig und damit auf eigene Gefahr. Eine Ölpumpe verreckt Knall auf Fall und kündigt sich vorher nicht an, das habe ich selber vor knapp einem Jahr erlebt. Am ehesten würde ich noch dem Meister eine Mitschuld zuschreiben, der mit seiner Diagnose völlig daneben lag und dir trotz leuchtender Ölkontrollleuchte eine Weiterfahrt empfahl.
Muss es auch nicht, er kann ja Besitzer sein und es dennoch nie gefahren haben. Trotzdem hätte es da bei mir schon geklingelt. Gewerbliche Verkäufer müssen eine gesetzliche Gewährleistung erbringen, die vertraglich auch nicht ausgeschlossen werden kann. Um sich vor dieser Gewährleistung zu drücken werden marode Fahrzeuge gerne "im Kundenauftrag" verkauft. Dann tritt der Händler nicht mehr als Händler sondern nur noch als Vermittler auf, Vertragspartner ist der private Verkäufer. Wenn ein Fahrzeug von einem Händler im Kundenauftrag verkauft wird, hat das meistens seinen Grund, und es ist Vorsicht geboten. So ein Fahrzeug kann Mängel haben, muss aber nicht.
Ob Verkauf von privat oder Händler scheint mir hier aber irrelevant, denn weder ein privater noch ein gewerblicher Verkäufer kann in die Pflicht genommen werden, wenn mit roter Kontrollleuchte weitergefahren wird. Allenfalls die defekte Ölpumpe hätte man dem gewerblichen Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung noch unterschieben können, nicht aber einen dadurch entstandenen Folgeschaden in Form eines geschrotteten Motors.
ich finde das nur komisch, das die lampe schon auf der heimfahrt anging.
ich hätte das autohaus kontaktiert und wäre nicht weitergefahren.
wer steht den als letzter besitzer im fahrzeugschein?
wenn er nie auf den verkäufer angemeldet war, wer war der halter laut zulassung? ziemlich dubios das ganze
Klingt für mich nach unseriösem Hinterhof-Händler…die Zunft sieht man ja überall…! Da werden ALLE Autos im Kundenauftrag verkauft…und das alleine um die Gewährleistung ausschließen zu können…
Ich wünsche Dir viel Glück…ich denke, das brauchst Du, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben…
also bei öl lampe würde ich jedem empfehlen egal ob a3 fahrer oder bugatti fahrer auto aus. werkstatt besuchen wenn man selber kein diagnosegerät hat oder nicht viel ahnung. und ich finde das auch von dem meister nicht sehr schön gemacht. er hätte den öldruck messen können. da wäre ihm das schon aufgefallen das der druck nicht vorhanden bzw zu wenig ist. beim 1.8t im audi a6 bj keine ahnung gerade ist die ölpumpe sehr oft kaputt. die werkstatt meines vertrauens hat öfter (4-6 autos im jahr) 1.8t mit kaputter ölpumpe. vielleicht liegts auch an den nordhessischen bergen hier^^ keine ahnung… und das mit dem hänlder… der weiss genau was er da verkauft hat. und wie schon gesagt wurde im kundenauftrag ist nur aus der gewährleistung und garantie sich raus zu schwindeln… ich würde den besitzer der als letztes das auto zugelassen hat fragen an wen er das auto verkauft hat und ob er noch einen kaufvertrag hat wo diese probleme vielleicht schon drin standen und somit der jetzige verkäufer es mit vorsatz verkauft hat so
Aufgeleuchtet hat aber eben nicht nie rote, sondern nur die orangene Ölleuchte. Inzwischen habe ich erfahren, dass es davon wohl insgesamt zwei gibt - der Unterschied wäre aber, da das FIS großflächig defekt und nurnoch äußerst schwer ablesbar ist, sowieso nicht zu erkennen gewesen.
Das Auto war nicht zugelassen, die Abholung erfolgte mit Kurzzeitkennzeichen. Der Vorbesitzer stand deshalb auch nicht in den Papieren.
Zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Abholung verging ein Monat. Davor hat es zwei Monate (angeblich in der Garage) gestanden.
Das defekte FIS ist im Kaufvertrag nicht aufgeführt, aber dass das 8L-FIS mit der Zeit an Lesbarkeit verliert, scheint (weil hier ja auch viele Probleme mit ihrem FIS haben), ja durchaus "normal" zu sein. Ich hatte auch vor, das reparieren zu lassen.
Habe bereits versucht, die Telefonnummer des Vorbesitzers ausfindig zu machen - leider erfolglos. Der TÜV-Wisch ist jedoch am 22. November ausgestellt worden (auf den Namen des Vorbesitzers) - am 24. November stand das Auto bereits im Internet.