Hinten ist wie so oft die Schraube und ggf die Kante im Weg. Vorne unter straken einfedern die Schraube. Also bei meinem würden die 8J ET35 nicht mehr unter die VA passen. Fahre 8J ET40 mit 225/40 und das Rad steht komplett bündig. Bei ET35 würde es ca 5mm rausstehen! Sieht meiner Meinung auch sehr besch*** aus.
Hallo,
wie siehts denn nun tatsächlich bei 8x18 und ET 45 aus? Hier ist bisweilen zu lesen, daß dies problemlos passen würde. In den meisten Gutachten steht aber etwas von „für ausreichende Radabdeckung ist zu sorgen“ oder „Nacharbeiten des Stoßfängers“. Ist es nun so, daß der TÜV-Prüfer danach schaut, was gemacht wurde, oder nimmt er die Räder auch ab, wenn nichts gemacht wurde, aber es trotzdem „paßt“?
Gruß
Turbo-Fan
[quote]
Hallo!
Hinten ist wie so oft die Schraube und ggf die Kante im Weg. Vorne unter straken einfedern die Schraube. Also bei meinem würden die 8J ET35 nicht mehr unter die VA passen. Fahre 8J ET40 mit 225/40 und das Rad steht komplett bündig. Bei ET35 würde es ca 5mm rausstehen! Sieht meiner Meinung auch sehr besch*** aus.
Ich habe bei 225/40 und 8J ET40 an der VA nur die Schraube entfernt und die kleine Plastiklasche. An der HA fahre ich 225/40 8J ET35. Dort musst die Schraube und die Plastikkante dran glauben. Damit bin ich zum TÜV und er hat es ohne weiteres eingetragen. Bei 8J ET45 ist ja sogar etwas mehr Platz!!
Solange die Abdeckung des Profil und kein schleifen beim Einfedern gewährleistet wird, muss man die Massnahmen für die Freigängigkeit und Abdeckung die im TÜV Gutachten drin stehen nicht beachten. Es soll mir mal ein Prüfer erklären warum ich z.B. einen Radkasten ziehen soll, wenn das Rad auch so TÜV gerecht drunter passt.
Hallo Raoul,
danke für die schnelle Antwort!!!
Gruß
Turbo-Fan
Ich habe bei 225/40 und 8J ET40 an der VA nur die Schraube entfernt und die kleine Plastiklasche. An der HA fahre ich 225/40 8J ET35. Dort musst die Schraube und die Plastikkante dran glauben. Damit bin ich zum TÜV und er hat es ohne weiteres eingetragen. Bei 8J ET45 ist ja sogar etwas mehr Platz!!
Solange die Abdeckung des Profil und kein schleifen beim Einfedern gewährleistet wird, muss man die Massnahmen für die Freigängigkeit und Abdeckung die im TÜV Gutachten drin stehen nicht beachten. Es soll mir mal ein Prüfer erklären warum ich z.B. einen Radkasten ziehen soll, wenn das Rad auch so TÜV gerecht drunter passt.
Habe auch vor 8*18 mit einer et von 35 zu verwenden. Felgen habe ich sehr sehr günstig erworben. Kannst ja mal Bescheid geben ob es passt bzw Bilder wie es aussieht. Mein A3 soll auch keinen Fall wie einer 3er BMW eines Mitbürgers aus dem Südosten unseres Kontinents aussehen. Falls ihr meint was ich meine… :grins: