60000 km Longlife-KD

Hallo Leute,

so seit heute habe ich nach meinem Unfall meinen geliebten A3 wieder.

Allerdings blingt nun beim Starten „Service in 4800km“ auf. Meine Frage, lt. meinem AUDI-Händler muss bei 60000km der Zahnriemen raus, lt. AUDI erst bei 90000km. Was ist korrekt?

Was muss bei 60000km gemacht werden und wie hoch wird die Rechnung ca. ausfallen?

Was passiert, wenn ich den Service-Termin überziehe, d.h. wenn ich nun über die feiertage mehr als 4800km fahre, was sehr leicht passieren kann???

Danke für eure Hilfe.

Grüße

Manuel





A3 1.9 TDI 96kW, EZ 12/01, 56269 km


Ich frage mich bei Deinen km-Leistungen, ob Du täglich einmal Hamburg-München und zurück fährst! In guten Monaten fahre ich in 30 Tagen 4.200 km, aber nie in 4 Tagen!

Dein Händler hat unrecht. Der Zahnriemen muß bei den aktuellen TDIs erst nach 90.000 km gewechselt werden. Der Riemen selbst kostet nur ca. 25,- €, der Einbau ist aber recht teuer. Eine Inspektion mit Zahnriemenwechsel hat bei mir immer zwischen 500 und 600,- € gekostet. Schon die normale 30.000er-Insp. ohne Bremsflüssigkeits- oder Riemenwechsel kostete in meinem Audi-Zentrum 353,- €.


Hallo!



Was genau gemacht wird steht zum Teil im Servicehelft.



Der Zahnriemen wird, wie Frank schon schreibt, erst bei 90000km gewechselt!!



Zum Thema überschreiten der Inspektionintervalle:



Pflichtnummer Inspektion



Moderne Pkw müssen immer seltener „an die Box“. Moderne Technik macht’s möglich. Neue Teile, besseres Material z. B. dehnen die Wartungsintervalle bis zu 50 000 Kilometer. Wen wundert’s, daß manch einer die Kilometergrenze ausreizt oder den Inspektionstermin verschläft. Im Zweifelsfall jedoch folgt das böse Erwachen. Denn bei Motor- oder Getriebeschäden streikt die Garantieabteilung der Hersteller: Sie verweigert schlimmstenfalls Garantieleistungen oder lehnt Kulanzanträge ab.



Die Rechtslage:



Der Autohersteller darf sein Garantieversprechen davon abhängig machen, ob die von ihm vorgeschriebenen Inspektionsintervalle von einer autorisierten Werkstatt durchgeführt wurden (OLG Nürnberg, Az 8 U 3754/96). Dabei ist es egal, ob der am Fahrzeug entstandene Schaden durch die bei dieser Vertragswerkstatt versäumte Inspektion hätte verhindert werden können. Der Hersteller kann die Garantieleistung verweigern, wenn die im Garantieheft nach Zeit und Fahrleistung festgelegten Wartungsintervalle überschritten werden. Dabei muss er jedoch geringfügige Überschreitungen von einigen Tagen bzw. wenigen Kilometern nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hinnehmen. Weil es hierfür keine festen Regeln gibt, sollte man etwa vor längeren Reisen die Inspektion vorziehen oder mit dem Händler schriftlich eine Karenzzeit vereinbaren.



Die „Schmerzgrenzen" der Hersteller - der AvD fragte nach:



In vielen Punkten herrschte Übereinstimmung: Eine genaue Kilometer- oder Zeitangabe wollten die meisten nicht geben. Bei vielen liegt die Entscheidung bei den entsprechenden Händlern. Und einhellig beschieden alle Hersteller: Jeder Fall wird individuell geprüft. Jeder betonte jedoch, daß die Gewährleistungsabwicklung einer Reparatur, die nachweislich auf Nichteinhaltung eines Inspektionstermins zurückzuführen ist, zumindest recht fraglich sei.



AUDI

bittet seine Kunden die jeweiligen von der Serviceanzeige des Fahrzeugs signalisierten Terminierungen, einzuhalten. Sie stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Kunden- und Einzelfall-orientierte Problemlösungen dar.



Quelle: AvD



Gruß



Raoul




@Manuel

Die Werkstätten hätten es wohl gerne, dass Du den Zahnriemen nach 60.000 machen lässt.

Letztendlich ist das was im Serviceheft steht ausschlaggebend. Hier ein paar Infos von www.dieselschrauber.de



Das Zahnriemenwechselintervall bei einigen 1.9l TDI Motoren vor Modelljahr 2000 wurde von VW/Audi ‚sicherheitshalber‘ von 90.000km auf 60.000km gesenkt.

Bei späteren Modelljahren wurde die Senkung wieder rückgängig gemacht.

Dazu folgendes: Bei VW/Audi wurde ab Modelljahr 2000 (Kennbuchstabe Y) wohl ein ‚stabilerer‘ Zahnriemen verbaut.



Dieser trägt die VAG Teilenummer 038 109 119 D



Daher sollte nichts dagegen sprechen auch bei älteren Fahrzeugen das Intervall auf 90.000km zu legen wenn sie diesen Riemen schon drinhaben.

Die Teilenummer findet man sowohl auf dem (Original) Riemen als auch der Rechnung des letzten Zahnriemenwechsels.



Wichtig ist bei der Kontrolle des Zahnriemens die Spannrolle / Umlenkrollen nicht zu vergessen, da hier ein gefressenes Lager umgehend den Zahnriemen zerstört und zum Motortotalschaden führt. Wer auf Nummer sicher gehen will wechselt die Spannrolle mit dem Zahnriemen.



@ Frank

Ich habe für die 30.000er Inspektion 230€ auch ohne Bremsflüssigkeitswechsel gezahlt. Die Preisunterschiede sind echt enorm.

Und ich dachte immer ich bin Vielfahrer mit 39800KM EZ 26.03.2002.

Aber 4800KM in 4 Tagen, dass ist tatsächlich nur durch pendeln zwischen

Hamburg und München machbar.

Hast Du eigentlich vor, Dir in Zukunft den neuen A4 Avant zu kaufen?



@ All

Wer hat den schon die 60.000 Inspektion ohne Riemenwechsel mit seinem PD 96KW hinter sich. Hätte gerne mal gewusst, was Eure Freundlichen dafür so haben wollen?




Hi!!!



Ich habe das 60000er Service bei meinem TDI hinter mir. Habe für Longlife-Service incl. Bremsflüssigkeitswechsel 420 Teuro abgelegt. Ich hab zwar den 90PS TDI, sollte aber im Preis nicht viel Unterschied sein, da beim Service selbst ja nix anders ist, ausser das Öl, was beim PD vielleicht etwas teurer ist…


JJooo,



habe Bekannten, der den Zahnriemenwechsel hinausschob und (denke) statt 90.000km „satte“ 92800 kilometri fuhr… auf dem Weg aus der Tiefgarage zum Händler (!!!) riss der Riemen, Ergebnis: Neuer Motor (2,5TDI) OHNE jede Kulanz!! (Betrag weiss ich nimmer, war aber heftig!!!)…



merry xmas und