50km/h zu viel auf der BAB - und dann Polizeikontrolle

Ich frag mich manchmal wirklich ob ich lachen oder weinen soll. Soviele eigentlich doch erwachsene Menschen hier im Forum. Aber einige haben ein Wissen was die Polizei angeht…

Das Schlimmer dabei ist dann noch, dass sie es in Internetforen posten und damit andere mit ihrem Unwissen, Halbwissen beeinflussen, die bisher dazu keine Meinung hatten.

Das Verhalten der Beamten war absolut regelkonform, und da fließt mit Sicherheit nix in die Kaffeekasse. (Schwachsinn:lolhammer: :pillepalle:)

Aber wie einige schon sagen: Wie mans macht, macht mans falsch. Und wenn sie den tatsächlichen Satz verlangt hätten, hätten alle gleich wieder auf die „blöden“ Bullen geschimpft. Manchen ist echt zu wünschen, dass die Polizei weg vom Opportunitätsprinzip geht, und nur noch Dienst nach Vorschrift macht. :boese:
:engel:

Offtopic an:

so jetzt wirds wieder spannend, nach welcher rechtsgrundlage war denn das verhalten rechtskonform?(regelkonform eher weniger,da es hier um rechtsgrundlagen und nicht um regeln geht :wink: bei 20€ kann es sich an sich nur um eine verwarnung nach §2 BKatV handeln,damit dieser paragraph aber greifen kann, muss satz 2 erfüllt sein. (Bei unbedeutenden Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes) und jetzt erklär du mir mal,dass 50km/h drüber eine unbedeutende ordnungswidrigkeit darstellt. ab 40km/h außer orts kann sogar vorsatz unterstellt werden. oder gibts noch einen anderen mit einem bußgeld i.h.v. 20€?

jetzt bin ich auf deine erklärung gespannt :engel:

§47 Owig i.V.m. §6 II ZuVOWiG

Sinngemäß:
Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörden (hier Polizei).
Und es gibt genug Regelungen den Bussgeldsatz sowohl hoch als auch nach unten zu setzen. Das liegt wie oben beschrieben im pflichtgemäßen Ermessen des Polizeibeamten.
In diesem Fall hätte man auch ohne weiteres das Doppelte verlangen können, und das wäre genauso rechtens und zulässig gewesen.

Noch Fragen?

Hast ja gut Schwein gehabt, aber dafür den Polizisten in den Ar… kriechen? Nein danke :pillepalle:

Mir ist vor 1 Jahr genau das gleiche passiert, allerdings ich habe den Lappen für einen Monat abgegenben, was auch eine gute Lehre für mich war :wink:

+ Dieser Beitrag wurde von A-3-Turbo am 20.11.2006 bearbeitet

Dies zieht aber nur, wenn es sich um geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt,wie bereits oben beschrieben. du kannst mir erzählen was du willst 50km/h über dem erlaubten ist niemals geringfügig.

ich hab ja oben schon geschrieben, er kann absolut froh sein,dass er so davon gekommen ist,aber rein rechtens nach wars falsch.
aber ich gebe dir recht, dass es bußgelder in höhe von 20€ gibt, die durchaus bei erfülltem tatbestand rechtens wären. in diesem sinne muss ich meine aussage revidieren.

EDIT: einfach mal die strafe nach oben setzen ist aber auch nicht drin, da das dann ja eher ein fall der bußgeldstelle ist und nicht mehr der polizei oder? diese kann natürlich wegen vorsatz,wiederholung etc. die strafe erhöhen,aber doch nicht die polizei. aber ich finds gut,dass man so mal seine kenntnisse was rechtens ist und was nicht auffrischen kann

+ Dieser Beitrag wurde von dipol3 am 20.11.2006 bearbeitet

Is klar, hab ja auch nen A3, aber schon das 2. Mal den Lappen weg… Dieses Jahr…
:heul:

Leute die sich über so etwas aufregen versteh ich nicht! Es ist doch jeder schon einmal zu schnell gefahren! Wer das abstreitet lügt!
Die Polizei hätte da ehh nix machen können! Wenn kein Video vorhanden ist, dann können die nix machen! Du hättest nichts bezahlen müssen, wobei ich das vieleicht auch gemacht hätte im Moment des Schocks! Man ist erst immer nachher schlau!

ich finde das verhalten der polizisten gut.
sicherlich konnten sie sehr gut einschaetzen, ob von der geschwindigkeitsuebertretung eine konkrete gefaehrdung ausging.

im uebrigen kann eine milde strafe den lerneffekt sogar noch erhoehen, denn die dankbarkeit den polizisten gegenueber steigt und der vorsatz, es in zukunft besser zu machen, steht auf festeren beinen.
wohingegen bei begleichung der vollen strafe ist die schuld ja beglichen, man hat sein gewissen bereinigt.
^^ nur mal ein paar psychologische ueberlegungen, kein anspruch auf richtigkeit.

mir ging es schon aehnlich.
bin nachts durch eine voellig unbelebte ortschaft gefahren, hatte „vertraeumte“ 90 auf dem tacho und nicht bemerkt, dass mir ein streifenwagen hinterherfuhr.
im industriegebiet (war 2 uhr, wollte nach einem stressigen arbeitstag zum „grossen m“ etwas essen) schalteten sie dann ihr rotes signal „stop polizei“ ein.
erster kommentar ihrerseits: „guten abend, darf ich sie hr. schumacher nennen?“
es gab eine belehrung, bewundernde blicke fuers auto, einige fragen dazu und abschliessend noch einmal die ermahnung, zukuenftig innerorts doch die 50 km/h zu beachten.
da bin ich auch sehr gut herausgekommen, obwohl ich mehr verdient haette.
aber ich muss jedesmal, wenn ich durch diesen ort fahre, an das ereignis denken und fahre dann ganz bewusst die 50 km/h. lerneffekt in dem fall also 100%.

gruss,
tom

Bevor das hier ausartet: Der Polizeibeamte hat auch hier die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie er die VOWi einschätzt. Und im Gesetz steht nix von geringfügig oder bedeutend. :vertrag:
Gottseidank gibts noch User wie Tooi (?), die nicht gleich alles in Frage stellen und in nem negativen Licht sehen.

ich finde es auch nicht verwerflich, falls die polizisten die 20 euro fuer das naechste eisessen oder eine staerkung im naechtlichen streifendienst nehmen.
klingt oihne quittung schwer danach.

aber hey - das ist der verdiente lohn fuer das „beide augen zudruecken“.

haette ich gewusst, dass meine polizisten damals auch zum mcd. fahren und haette das nicht wie bestechung ausgesehen, haett ich ihnen auch aus dankbarkeit ein menue spendiert…

gruss,
tom

Bargeld geht im gesamten NRW überhaut nicht mehr. Die Streifenwagen sind mt mobilen Scheckkartenlesern ausgerüstet. Da wird direkt per EC- oder Kreditkarte gezahlt. Wer die nicht dabei hat, bekommt ne Zahlkarte oder die Rechnung nach Hause. Leute ohne Karte und Wohnsitz im Ausland zahlen dann Bar in der zuständigen Wache.

Viele Grüße



+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 21.11.2006 bearbeitet

ist doch super, ich würde mich auch freuen. Ich denke die Polizisten haben die Situation schon korrekt erkannt und auf der BAB sind 50kmh ja nicht soviel wie auf ner Bundesstraße oder gar in der Stadt.

Übrigens, In der Schweiz würdest du für sowas gleich lebenslang eingebuchtet und musst 20.000EUR zahlen, da können wir noch froh sein :wink: