Sind diese 3. Bremslicht-Aufkleber StVZO-konform?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=200038197805&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=010
Sind diese 3. Bremslicht-Aufkleber StVZO-konform?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=200038197805&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=010
Wenn schon „nur für den Export“ in der Auktion steht - sicherlich nicht
Es ist es natürlich nicht erlaubt, weil die Leuchte verändert wird.
Hmm…schade…
Iss nicht Dein Ernst ? Die Bremsleuchten sollen ne Funktion (den nachfolgenden Verkehr möglichst früh auf ne Bremsung hinweisen) erfüllen und nicht „cool“ sein.
Matse
er hat doch nur gefragt…
bei uns in der kundschaft ist ein touran der seine bremsleuchte mit einem touran schriftzug überklebt hat
gibt also mehr so leute, die sowas machen, ob erlaubt oder nicht
Es ist bestimmt nicht Grund genug um das Fahrzeug stillzulegen. Vorschrift sind soweit ich weiß mindestens 2 Bremsleuchten. Sonst dürften ältere Fahrzeuge nicht mehr ohne Nachrüstung fahren. Ich seh aber noch genug davon… Sogar viele, bei denen ein Bremslicht defekt ist.
das ist zwar richtig aber wenn 3 bremslichter serienmäßig verbaut wurden sind 3bremslichter pflicht (soweit mir bekannt ab bj95 bei allen fahrzeugen!)
also müssen auch alle 3 bestimmungsgemäß verwendet werden! mit einem aufkleber veränderst du die bremsleuchte und somit bist du nicht mehr bestimmungsgemäß unterwegs, ob es tatsächlich jemanden schert bleibt natürlich dahingestellt…
lg
lg
Die Bremsleuchte ist ja nicht stillgelegt.
Das „Erscheinungsbild“ wurde zwar verändert, aber die Funktion doch nicht. Wie sieht es denn mit Scheiben-Folien aus? Die sind doch von Innen an die Scheibe gekleistert und ich persönlich habe noch niemanden gesehen, der einen Ausschnitt gemacht hat, damit die Bremsleuchte komplett sichtbar ist und in ihrer Funktion nicht eingeschränkt wird.
Es gibt normale Scheibenfolien, die recht viel Licht durchlassen, aber auch Lochfolien die bis auf die kleinen Löcher undurchsichtig sind. Die Dinger haben meist eine ABE dabei. Im Prinzip ist´s doch nix anderes, oder doch?
BTW: Bin mal gespannt was los ist, wenn sich jemand Folie auf die Scheini´s klebt und „Scheinen“ oder „Leuchten“ reinstanzt
:lolhammer:
Die Bremsleuchte ist ja nicht stillgelegt.
Das „Erscheinungsbild“ wurde zwar verändert, aber die Funktion doch nicht. Wie sieht es denn mit Scheiben-Folien aus? Die sind doch von Innen an die Scheibe gekleistert und ich persönlich habe noch niemanden gesehen, der einen Ausschnitt gemacht hat, damit die Bremsleuchte komplett sichtbar ist und in ihrer Funktion nicht eingeschränkt wird.
Es gibt normale Scheibenfolien, die recht viel Licht durchlassen, aber auch Lochfolien die bis auf die kleinen Löcher undurchsichtig sind. Die Dinger haben meist eine ABE dabei. Im Prinzip ist´s doch nix anderes, oder doch?
BTW: Bin mal gespannt was los ist, wenn sich jemand Folie auf die Scheini´s klebt und „Scheinen“ oder „Leuchten“ reinstanzt
:lolhammer:
Also bei mir ist trotz der scheibenfolie die 3. leuchte zusehen da sollte man natürlich frei lassen und nicht bekleben…
Gruß Tim
sieht aber meistens gut aus, ein honda civic hat hier ein ‚‚civic‘‘ schriftzug (original schrift) auf der bremsleuchte, wenn mans sieht staunt man doch zuerst cooool.
so die vier audiringe wärn nett oder orig. audi schriftzug.
Was sagt denn das Gesetz? Hat jemand Möglichkeit, das in Erfahrung zu bringen?
Die Leuchtwirkung bzw. Farbe bleibt ja erhalten, lediglich die Form ändert sich.
@Matzel
Jedem das Seine…ich lach dich ja auch nicht aus, wenn du auf Serie und Anti-Individualität stehst…
Also soweit ich weis ist eine dritte Bremsleuchte nicht Pflicht!!!
Es kann doch nicht sein das so viele Autos das nicht haben und fahren dürfen - und wenn du in eine Kontrolle kommst dir das dann angekreidet wird!
…wo ist da die gleichberechtigung???
Ich jedenfalls werde demnächst die dritte Bremsleuchte abstellen und mir oben an die Heckscheibe verschiedene Markenaufkleber draufmachen.
Ich hab zwar jetzt nichts zur Hand. Aber der der sich so einen Schrott aufklebt, wird in kürzester Zeit feststellen das es nicht erlaubt ist das Aussehen der Rückleuchten in irgend einer Form die von der Bauartgenemigung abweicht, zu verändern. Laßt die Finger von solchen geistigen „Ausscheidungen“ eines „Designers“. Mal ganz davon abgesehen das das einfach nur Schei… aussieht, aber das ist ja bekanntermaßen „Geschmackssache“.
@DK Halt uns mal auf dem Laufenden welche „Erfahrungen“ Du mit dem abstellen deiner 3. Bremsleuchte machst. Ich bau mir jetzt dann auch die Xenon Brenner aus und stell Kerzen rein. Viva la Kreativität.
Nen schönen Sonntag noch.
Ich denke hiermit kann der Thread dann auch geschlossen werden. Die Frage des Threaderstellers ist beantwortet:
http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t7100.html
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
Was sagt denn das Gesetz? Hat jemand Möglichkeit, das in Erfahrung zu bringen?
Die Leuchtwirkung bzw. Farbe bleibt ja erhalten, lediglich die Form ändert sich.@Matzel
Jedem das Seine…ich lach dich ja auch nicht aus, wenn du auf Serie und Anti-Individualität stehst…
vielleicht kann hier sven_HX weiterhelfen
Also soweit ich weis ist eine dritte Bremsleuchte nicht Pflicht!!!
Es kann doch nicht sein das so viele Autos das nicht haben und fahren dürfen - und wenn du in eine Kontrolle kommst dir das dann angekreidet wird!
…wo ist da die gleichberechtigung???Ich jedenfalls werde demnächst die dritte Bremsleuchte abstellen und mir oben an die Heckscheibe verschiedene Markenaufkleber draufmachen.
es gibt auch autos, die hinten keinen sicherheitsgurt haben, die dürfen trotzdem rumfahren
wenn du dir heute sportsitze einbauen willst, die keinen seitenairbag haben du aber serienmäßig seitenairbags hattest, kanns auch zu problemen kommen wenn du dies nicht meldest - typisierst (so du es überhaupt typisiert bekommst)
Hoi,
Fakt ist aber dass eine Bremsleuchte, die im Auto verbaut ist, auch gehen MUSS!
Heisst cih habe zwei Stück, dann müssen die gehen und wenn ich eine dritte habe wie der A3 und viele andere Autos, dann müssen alle drei gehen!
Also musst du wohl die dritte Leuchte komplett erausbauen…viel spass.
Schaf
Was sagt denn das Gesetz? Hat jemand Möglichkeit, das in Erfahrung zu bringen?
Die Leuchtwirkung bzw. Farbe bleibt ja erhalten, lediglich die Form ändert sich.@Matzel
Jedem das Seine…ich lach dich ja auch nicht aus, wenn du auf Serie und Anti-Individualität stehst…
Ich lach Dich doch gar nicht aus. Finde nur das manche „Individualisierungsversuche“ stark am Ziel vorbeischiessen. Bremsleuchten haben eine entsprechende Zulassung vom Fahrzeughersteller bekommen und da ist es eben nicht so einfach zulässig deren Form/Leuchtfeld abzuändern …
Unser Freund und Helfer wird benötigt
Matse
PS: Voll orischinol ist mein Auto auch nicht …
Wenn 2/3 der Scheibe (beispielsweise Heckscheibe) durch Folie beklebt werden, so ändert sich beispielsweise das Bruchverhalten der Scheibe. Das dürfte eine Gefährdung darstellen und somit wäre somit u.U. die BE erloschen…
Das ist jetzt weit ausgeholt um nur mal das Problem ein wenig darzustellen. Ich persönlich kann nur dazu sagen, dass Aufkleber die aufgebracht werden höchstens eine OWI darstellen könnte und m.E. kein Erlöschen einer Betriebserlaubnis. Es gibt jedoch auch sehr eigensinnige Kollegen, die das alles sehr ernst nehmen.
In meinen Augen siehts so aus:
Ordnungswidrigkeit
Mängelkarte und somit evtl die Pflicht zur Entfernung des Aufklebers
Wie gesagt, das Thema Erlöschen der Betriebserlaubnis ist sehr wischiwaschi… Ein Anruf beim ortsansässigen TÜFFF bringt manchmal mehr als ne ellenlange Diskussion übers Erlaubt sein oder nicht Erlaubt sein. Vorallem wenn solche Beiträge wieder kommen wie „der Kumpels vom Kumpel, dessen Onkel, dem haben die B***** das Auto stillgelegt, weil er gefurzt hat…“
Also einfach drauf kleben, wers schön findet. Ein gewisses Ermessen hat jeder Beamte und somit keine Patentlösung. Ich würds nicht stilllegen…
Oki?
:daumen: