leider wurde ich innerhalb von zwei Monaten 2x mit 26+km/h geblitzt
29 zu schnell außerorts und 26 zu schnell innerorts.
Meine Fragen:
Gilt die 2x26 Regel auch auf jeden Fall, wenn es nicht zwei mal innerorts war?
Ändert es den Tatbestand wenn man z.B. Lehrer ist und jeden Tag mehrere Kilometer fahren muss. Keine Fahrgemeinschaft möglich ist und die Bus und Bahnverbindung inakzeptabel?
Macht es Sinn die Tat nicht direkt zuzugeben in der Hoffnung, das Verfahren nach hinten zu verscheiben, sodass der Fahrverbot auch in den Sommerferien ausgebadet werden kann?
Frage 1 und 3 sind mir ehrlich gesagt ziemlich egal.
Aber Du glaubst ernsthaft weil du Lehrer bist anderes wegzukommen als jeder anderer Bürger?
Was ist das denn für eine bescheuerte Idee? In Zeiten wo es für z.B. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr schon immer schwieriger wird auf der Anfahrt zur Wache Sonderrechte in Anspruch zunehmen (Genau wegen diesen Blitzern) kann man sich bei Deiner Aussage nur an den Kopf packen.
Fahr früher los und Du bist auch pünktlich in der Schule. Wird von den Schülern sicherlich genauso erwartet!
Frage 1 und 3 sind mir ehrlich gesagt ziemlich egal.
Aber Du glaubst ernsthaft weil du Lehrer bist anderes wegzukommen als jeder anderer Bürger?
Was ist das denn für eine bescheuerte Idee? In Zeiten wo es für z.B. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr schon immer schwieriger wird auf der Anfahrt zur Wache Sonderrechte in Anspruch zunehmen (Genau wegen diesen Blitzern) kann man sich bei Deiner Aussage nur an den Kopf packen.
Fahr früher los und Du bist auch pünktlich in der Schule. Wird von den Schülern sicherlich genauso erwartet!
zu 2.) hast du keine Chance, dass geht nur wenn du zum Ausüben deines Berufes den Führerschein benötigst, und durch den Verlust dein Job in Gefahr ist. Dann kann man eine höhere Geldstrafe statt eines Fahrverbotes erwirken.
Was soll das am Tatbestand ändern weil du Lehrer bist ? Ich bin Feuerwehrmann … darf ich dann auch jeden Morgen mit 75 Km/h durch die City brausen weil ich eine Hoheitliche Aufgabe erfülle bzw im öffentlichen Dienst bin ?
Du könntest als Argument vlt. vortragen das man ein Fahrverbot in die Ferien legt Aufgrund deiner Beruflichen Situation.
Nimm es wie ein Mann und steh zu deinem Fehler und Lerne daraus ! Ein Fahrverbot ist nicht so Schlimm, wie einem Menschen das Leben mit deiner Raserei nehmen
im Ernst: Ich weiß sehr wohl, dass ich einen Fehler gemacht habe und möchte auch nicht verschont werden.
Jedoch ist es sicherlich verständlich, dass wenn der Dienstort 100 km entfernt ist, ein Fahrrad keine Alternative darstellt.
Dass man bei 30tkm im Jahr häufiger geblitzt wird als der Normalfahrer ist auch sonnenklar, was meine Geschwindigkeit selbstverständlich nicht rechtfertigt.
Aus diesem Grund interessiert es mich eben, ob ich das Fahrverbot auch unter gegebenen Umständen erst in den Sommerferien antreten kann.
Ich bin sicherlich nicht der Erste, der in so einer Situation war/kommt. DIe Frage an den Schulleiter, ob man die Weihnachts- bzw. Osterferien um zwei Wochen verlängern kann, da einem der Führerschein entzogen wurde ist wohl auch nicht das Schlaueste.
Insofern ist meines Erachtens meine Frage durchaus berechtigt. Danke für die, zumindest teilweise nützlichen Antworten!
P.S. In beiden Fällen bin ich sicherlich nicht gerast. Ich denke, jeder kennt solche Stellen, an denen auch 20-30 km/h schneller nicht unverantwortlich gewesen wären, aber tut auch nichts zur Sache. Ich wurde in 20 Jahren erst fünf Mal geblitzt, leider die beiden "schnellsten" Male innerhalb weniger Wochen.
zum Punkt 3 siehts mit den Sommerferien tendenziell eher schlecht aus
Im "besten Fall" siehts so aus:
§25 Abs. 2a StVG:
"(2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Werden gegen den Betroffenen weitere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidungen zu berechnen."
Falls das auf dich nicht zutrifft, dann einfach mal nach Absatz 2 des §25 StVG googeln
– falls das Humbug ist, möge mich der Blitz beim schei*en treffen –
Verkehrsrechtschutz! Alles über Anwalt laufen lassen, heutzutage wird eh jedes 2. Verfahren fallengelassen. Wenn das mobile Blitzer waren bzw nur einer davon hast du sehr gute chancen garkein Fahrverbot zu bekommen.
Wenn ich wieder die ganzen Neider sehe die es nicht hinbekommen mit mehr als 20kmh zu viel geblitzt zu werden…
zum Ausüben des Berufs unbedingt notwendiger Führerschein beinhalt auch den w'eg zur Arbeit. Das gilt also nicht nur für Leute die das Geld direkt mit dem Führen des Fahrzeugs verdienen.
"Problem" ist nur, daß es schon wirklich eng sein muß mit dem Arbeitsweg. Das entscheidet der Richter. Da werden viele Faktoren beäugelt. Wenn du z.B. eine Scheidung am A… hättest oder eine sehr kranken Nächsten, kann das mildern ausgelegt werden. als Beispiel. Und, kann.
Es führt jedenfalls kein Weg am Anwalt vorbei. Sonst zerreissen sie dich in der Luft. Ohne Anwalt brauchst du dir keine Gedanken machen, denn da stehen die Chancen auf 0.
Wenn es dir glückt, die Geldstrafe ist so oder so spürbar höher und es gelten verschärfte Auflagen. Den Zeitraum weiß ich nicht mehr. Also wenn du dann z.B. am Zebrastreifen nicht anhälst und die das sehen, wirst du skalpiert
Das weiß ich alles, weil ein Arbeitskollege so dran war und der hätte sonst um ohne Auto von der Mittagsschicht nach Hause zu kommen, 4h gebraucht. Und der ist bei uns Dreher und kein Kraftfahrer.
Sry, aber wo ist das sonnenklar??
Ich fahre auch meine 30tkm pro Jahr und werde NICHT häufiger geblitzt als andere, genau genommen garnicht geblitzt.
Liegt vllt daran, dass ich mich an die Geschwindigkeiten HALTE
Positiv bei dir ist, dass du es irgendwo einsiehst, dass du zu schnell warst…aber mal ehrlich, wenn du doch schonmal mit sehr überhöhter Geschw. geblitzt wurdest…frage ich mich, wieso hast du daraus nicht schon was gelernt und hältst dich dran?
Dennoch, wie die anderen schon sagten, besorge dir nen Anwalt, welcher sich auskennt.
Fürs beurlauben des Führerscheins gibts m.W.n. nen Gewissen Zeitrahmen, den du dir wohl aussuchen kannst
An alle Moral-Apostel hier: Flowjob3 hat 3 ganz normale Fragen gestelt. Dass er einen Fehler gemacht hat, weiß er. Jeder will naturgemäß glimpflich davon kommen, da ist nix verwerfliches. Jeder macht mal Fehler, fährt zu schnell.
Also spart Euch Eure "Ermahungen", wenn ihr nix zu den Fragen beitragen könnt, das is ja lächerich, geradezu kindisch.
@audis3turbo: Dankeschön, aber habe derartige Antworten bereits erwartet. Jeder scheint eine weiße Weste zu tragen, bis er selbst mal in der Situation steckt… @Jose_luis: Was hat das Profil mit dem Thema zu tun? @Blackfly: Auch dir vielen Dank. Ich dachte immer man bekommt alle 20tkm ein Fahrverbot aufgrund des zu hohen CO2 Ausstoßes. Auch als Lehrer, der scheinbar keine Fehler machen darf, lernt man offensichtlich nicht aus.
Ich denke auch das Ermahnungen und Moral-Apostel hier überflüssig sind. Jedem sollte langsam klar werden das in Zeiten in denen Politiker von Städten öffentlich zugeben das Sie auf die Einnahmen der Blitzer angewiesen sind, es in sehr vielen Fällen nur noch darum geht Kohle zu machen und die Staatskasse aufzubessern. Mit Sicherheit hat das an sehr vielen Stellen gerade bei Blitzern auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen überhaupt nichts mehr zu tun! Gerade dann wenn Geschwindigkeitsüberschreitungen Aufgrund von Tempobeschränkungen wegen Lärmschutz als Verkehrsgefährdung deklariert werden.
Auch wenn ich persönlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts für deutlich schlimmer halte als Außerorts und natürlich jeder den Finger erheben und sagen kann der TE hat selber Schuld die Gesetzte sind so, sollte man manche Dinge vllt. auch mal kritisch hinterfragen.
@Flowjob3 ich kann dir auch nur Raten lass das ganze von einem Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen, nicht selten sind Messungen ungültig oder es gibt erhebliche Zweifel an der Korrektheit. Außerdem gibt es wenn es das erste Fahrverbot ist bei besonderen Gründen die du vortragen kannst evtl. noch die Möglichkeit das Fahrverbot in eine doppelte Geldstrafe umzuwandeln.
Du musst Zweifel an der Messung schüren: war der Messbeamte qualifiziert, war das Equipment richtig installiert und ausgerichtet, war die Messung korrekt etc. Kannst Du nicht selber, beauftrage einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er nimmt dann Akteneinsicht, i. d. R. geht die Angelegenheit dann vor ein Gericht. Dort können solche Zweifel schwer ausgeräumt werden und das Verfahren wird meist gegen Zahlung eingestellt. Viel Glück