2 kleinere Ebay Probleme, Anzeige möglich?

Hallo Leute,

ich beschreibe mal kurz:

1.Fall: Ich habe einen Artikel versteigert, Käufer hat nicht gezahlt, ich habe ihn negativ bewertet, er mich auch ungerechterweise, dass er angeblich 3 mal um die Kontodaten gebeten hat(im übrigen jederzeit über Kaufabwicklung verfügbar).
Bewertung nimmt er auch nicht zurück bzw schreibt mir garnicht zurück. Mir gehts hier eher um die unwahre Bewertung, Bezahlung ist nebensache, da ich den Artikel nochmal versteigern kann.

  1. Fall: Ich habe einen Hubschrauber(elektro) ersteigert. Artikel ist jedoch defekt, Flieger steht schief, batterie klappe fehlt und die Akkus sind im Eimer(fliegt keine 20 Sekunden). Davon steht NICHTS in der Beschreibung. Verkäufer meint dass ich nicht so pingelig sein soll, denn der Hubschrauber kostet ja im Laden 150 Euro(für 30 ersteigert). Seit dem keine Reaktion mehr.

Nun meine frage: Wenn ich diese Personen anzeige(ich mache am liebsten Online Anzeigen(bis jetzt 2 mal erfolgreich wegen nicht erhaltener Ware)), nimmt die Polizei die Anzeige an oder muss ich das über den anwaltlichen Weg machen??

Danke für eure Hilfen

gruß
suedi

und dafür willst du ihn anzeigen ?

Ich halte es auch für etwas übertrieben dafür die Staatskasse zu belasten. Kann Ebay nicht weiterhelfen?

Gruß Olli

Hm natürlich kann eBay da weiterhelfen. Aber die machen es nicht. Meint ihr eBay rührt ein Finger bei „Pfennig-Artikeln“ bei denen es Probleme gibt? Da muss es schon um weitaus größere Summen oder richtige Betrüger gehen, damit die einen weiterhelfen.

Wie kann man jemanden „online“ anzeigen? Bei dem zweiten Fall würde ich auf jeden Fall mit Anwalt drohen usw… auf der anderen Seite, lohnt sich der ganze Aufwand wegen 30 Euro (wo du den Artikel ja scheinbar günstig bekommen hast)?

Also bezüglich einer negativen Bewertung habe ich einmal Ebay direkt angeschrieben.

Ich habe den Fall aus meiner Sicht geschildert und Ebay gebeten die Bewertung zu entfernen. Leider meinte man hier, dass dies nicht möglich sei. Ich weiß nicht, ob du da mit einem Anwalt mehr Glück hast. Wegen was willst du ihn den anzeigen?? Übler Nachrede?

Grüße

Jochen

anzeige geht nicht, da das eine betrugsanzeige sein muesste.
betrug liegt aber nicht vor, denn den artikel hast du bekommen.

du kannst hoechstens ein mahnverfahren anstrengen.

ueber die verhaeltnismaessigkeit dieser massnahmen aeussere ich mich hier mal nicht weiter. kenne die faelle ja nicht…

gruss,
tom

Moin,
zu Fall 1:
Es wäre besser gewesen,bei nicht bezahlen der Ware,EBAY zu informieren (Unter: Mein Ebay-„Unstimmigkeiten Online klären“)

Da bekommt er eine Mahnung,wenn er nicht bezahlt.
Desweiteren bekommst Du die Einstellungsgebühr zurück sowie alle weiteren Kosten.
Nach dieserAktion,wenn er nicht bezahlt hat und Du Dein Geld zurück bekommst - dann kannst Du ihn negativ bewerten.

Sollte er Dich im Gegenzug ebenso negativ bewerten,entfernt Ebay den negativen Eintrag.(D.h. es bleibt nur der Eintrag stehen,ohne positiv o. negativ)

So habe ich es gemacht,Streitwert war übrigens 2,50 Euro !

Beim nächsten Mal lieber auf dem Wege,

viele Grüße

Holger

Hi Leute,

danke erstmal für die Antworten.

Genau das was du gemacht hast, habe ich auch gemacht Holger. Aber die Bewertung steht!!! Ich habe erst bewertet, nachdem ich „Unstimmigkeiten Online klären“ abgeschlossen habe.
Mich nerven leider solchene „üblen Nachreden“, weil sie halt in keinster Weise der Wahrheit entsprechen.

Zum Fall 2: Nein ich habe den Artikel nicht allzugünstig gekauft, Normal gehen die bei ebay für ca. 30-40 weg, ich habe es für ca. inkl Versand 25 Euro ersteigert.
Aber ich habe Schrott erhalten. Käufer ist total uneinsichtig.

Zumindest im 2 Fall würde ich gerne Anzeige erstatten, wenn da es nix wird, ist das so ohne weiteres möglich?

Danke
suedi