18 Zoll mit Tieferlegungsfeder

Servus,
Da ich beim TÜV gefragt hab hat er mir eine Liste der Serienbereifung raus gelassen und jetzt muss ich meine 18 Zöller eintragen lassen.
Ist auch kein Problem sind die 7 Doppelspeichen 8P0601025BA/BC
Meine Frage wäre jetzt nur zählen diese dann als Zubehör Räder? Sind ja OEM a3 felgen
Hintergrund ist das ich spurplatten mit tieferlegungsfedern noch verbauen möchte.
Ich komm dann wahrscheinlich nicht um eine Einzelabnahme rum oder?
Weiß jemand was genaueres deswegen?
Danke!

Bei Spurrplatten und Federn nicht.

Okay heist? Einfach mit normaler Abnahme eintragen?
Auch in Verbindung?

Ne, du kommst nicht um die Einzelabnahme rum

Du hast doch eine ABE von ähnlichen Felgen. Lese hier doch mal unter Auflagen den Punkt 11G.
Bei einer Fahrwerksveränderung muss dies gesondert beurteilt werden, damit dürfte eine Einzelabnahme gemeint sein. Aber da die Reifen-/Felgenkombination auch nicht bei Dir hinterlegt sind und es keine ABE gibt, kommst Du nicht an eine Einzelabnahme herum. Die ABE sollte übrigens als Orientierung helfen Betreff Auflagen etc.

Bei der Spurverbreiterung oder bei Federn gibt es entweder eine ABE oder ein Teilegutachten. Bei Teilegutachten ab zum TÜV, bei einer ABE müssen die genannten Auflagen in der ABE erfüllt sein.
Ich glaube wenn eine ABE vorliegt wird es etwas einfacher bei der Abnahme.

Hi, ich hatte mal die 7 Speichen/Doppel (18") bei mir drauf. (S-Line)
Dann zuerst HR Federn extratief verbaut (ca. 60mm runter gegenüber Serie oder nochmal 30mm gegenüber der S-Line Federn) - Hier war schon eine Einzelabnahme fällig.
Später habe ich mir noch andere Felgen geholt (VA 8" und HA 8,5" - für 245/255)
Wegen der Felgen: Hier immer mit einer passenden ET mit Teilegutachten.
Von Spurplatten halte ich rein garnichts.

Aber wie auch Silfersurfer das ganz richtig gesagt hat - Um eine Einzelabnahme kommst Du hier nicht rum. Das kostet so um die 120-130 Euro.

Fahrwerk vemessen und einstellen nicht vergessen.
(Scheinwerfer musst du auch noch einstellen lassen)

MfG