ich habe mir im Juli meinen `98er 1.8 gekauft. Gebraucht.
Als ich den Wagen abholen wollte wieß ich den Verkäufer daraufhin das sich einige Lackmacken im Wagen befanden. Er sagte das müße neu sein.
Aber nett wie die beim Autohaus Fleischhauer in Köln sind polierten diese den Wagen und ich war anfangs zufrieden.
Letzten Monat montierte mir ein Freund (KFZ Meister eigene Werkstatt)
dabei sagte er mir die neu lackierten Teile wurden sehr schlecht lackiert.
Ich lachte nur und sagte da wurde nichts lackiert allerdings sah ich die Schlechte Arbeit.
Also er nahm sein Meßgerät und bestätigte mir das wurde neu lackiert.Die Karroserie Teile allerdings sind Original.
Ich fuhr angesäuert zum Audi Händler und dieser lachte nur.
NAch Prüfung in der Registratur fand er jedoch heraus das alle von mir benannten Teile wirklich neu lackiert wurden.
Die Stoßstange vom Vorbesitzer(wegen Kratzer) und der Rest des Vorderwagens vom Händler bei Übernahme des Wagens.
die Frage ist… wie soll ich mich verhalten???
Muß der Händler den Wagen neu lackieren??
Es bestand aber definitiv KEIN Unfall.
Vieleicht habt ja auch IHr das Problem schon mal gehabt.
mit der Fa. Fleischhauer (allerdings Niederlassung Bonn) habe ich auch so meine Erfahrungen gemacht…
Nun zu Deinem Problem: Meines Erachtens muß eine Neulackierung von Deinem Händler angegeben werden - schließlich wurde die Neulackierung ja nicht grundlos vorgenommen. Folglich wies das Fahrzeug (Lack-)Schäden auf, die durch die Reparatur/Lackierung beseitigt wurden.
Hattest Du sogar explizit nach Vorschäden gefragt, dann müssen auch sogenannte Bagatellschäden dezidiert angegeben werden. Wurde dies versäumt, dann kannst Du den Kaufvertrag wandeln.
Übrigens ist auf diese Weise mein erster A3, den ich ebenfalls gebraucht bei einem Audi-Zentrum erworben hatte, wieder zurück an den Händler gegangen. Ich hatte damals eine seltsame Lackspiegelung entdeckt und daraufhin beim besagten Audi-Zentrum reklamiert. Dort wollte man nach einer eingehenden Prüfung der Reklamation nichts festgestellt haben. Mein nächster Gang führte mich dann zu einem anderen Audi-Händler. Dieser stellte bei seinen Untersuchungen eine Neulackierung (und Ausbesserung) beider Seitenteile fest. Resultat: Ich rief bei dem Audi-.Zentrum an, bei dem ich den A3 gekauft hatte, und ließ mich mit dem Verkaufsleiter verbinden. Diesen stellte ich vor die Wahl, das Auto sofort gegen Rückzahlung des vollständigen Kaufpreises zurückzunehmen oder aber per Gericht gezwungen zu werden, den Kaufvertrag zu wandeln - und die zusätzlichen Gerichtskosten zu tragen. Er hat eingelenkt. Am nächsten Tag war dann der Spuk vorbei.
Was Deine Rechte bei einer Wandlung angeht (Ersatz der Vertrags- und Finanzierungskosten gegen Aufrechnung der Nutzung), solltest Du Dir die für Mitglieder zugänglichen Informationen auf der Homepage des ADAC (www.adac.de) gründlich durchlesen. Ich könnte mir vorstellen, daß man bei der Fa. Fleischhauer sonst einige "Posten" bei der Rückabwicklung vergißt.
Und noch etwas: Ich würde mich nicht auf eine Minderung einlassen. Wer weiß, was mit diesem Auto tatsächlich passierte.
Ich hatte bei einem A4 das gleiche. Eine Nachlackierung kann es auch geben wenn der Wagen kein Unfall hatte. Vieleicht wurden einfach nur Kratzer/Gebrauchsspuren überlackiert. Wenn du keinen Hinweis auf neue Blechteile und oder Spachtelmasse hast, sieht es schlecht aus. Mein Anwalt und auch der Händler sagten dass eine verschwiegene Nachlackierung nicht zur Wandlung reicht.
Ich wünsch dir viel Glück (mein A4 fährt jetzt in Moskau, den is das egal aber jeder andere hätte sich beim Wiederverkauf beschwert)
ob eine Wandlung möglich ist oder nicht, das hängt ganz entscheidend davon ab, was sich Richy vom Händler beim Kauf bestätigen ließ. Wurde ihm zugesichert, das Fahrzeug befinde sich im Originalzustand ohne Vorschäden (hierzu würden auch Lackschäden zählen, erst recht, wenn diese eine Nachlackierung des Vorderwagens erforderlich machen), dann hätte der Verkäufer unrichtige Angaben gemacht. In diesem Fall hätte das Fahrzeug nicht die zugesicherten Eigenschaften, und man müßte unter Umständen sogar auf eine arglistige Täuschung schließen, da die Neulackierung ja durch den Händler selbst durchgeführt wurde - er also davon wußte. Wohlgemerkt: Der Händler muß auf Nachfrage ALLE Schäden angeben, nicht nur (größere) Unfallschäden. Macht er fehlerhafte Angaben, rechtfertigt dies (meines Erachtens) eine Wandlung des Kaufvertrages.
Anders mag es sich verhalten, wenn nur nach Unfallschäden gefragt wurde. Hier kann der Händler wahrscheinlich mit einem blauen Auge davonkommen. Dennoch würde ich in diesem Fall eine Nachbesserung der verkorksten Lackierung verlangen bzw. eine Kaufpreisminderung aushandeln.
Sollte jedoch ein Audi-Fachmann doch noch feststellen, daß sich hinter der Neulackierung weitere Karosseriearbeiten verbergen (die Originallackschicht hat eine Dicke von etwa 120 Mikrometern), dann würde ich dem Händler die Hölle heiß machen.
Wie mir mein Freund (der KFZ Meister) bestätigte sind die Teile alle original.
Das heißt es wurde "NUR" lackiert.
Ich werde morgen mal hinfahren und dann können die sich das Auto ruhig in Ruhe anschauen.
Denn wie schon erwähnt beim Kauf wieß ich ja sofort auf die LAckschäden hin.
Da wurde mir allerdings gesagt die müßten neu sein. (also in der Zeit passiert nach dem Kauf bevor er ausgehändigt wurde.)
Ich fahre morgen erstmal zum ADAC nach Köln und frage in der rechtsabteilung nach.
Vielen Dank nochmals
Was meint Ihr wieviel ich vom Kaufpreis (26.500) zurückfordern kann. Wie erwähnt der Vorderwagen wurde lackiert…Kotflügel…Motorhaube…Stoßfänger…Dachholm…Spiegel…Türe mehr weiß ich jetzt nicht 100 % .
Wie mir mein Freund (der KFZ Meister) bestätigte sind die Teile alle original.
Das heißt es wurde "NUR" lackiert.
Ich werde morgen mal hinfahren und dann können die sich das Auto ruhig in Ruhe anschauen.
Denn wie schon erwähnt beim Kauf wieß ich ja sofort auf die LAckschäden hin.
Da wurde mir allerdings gesagt die müßten neu sein. (also in der Zeit passiert nach dem Kauf bevor er ausgehändigt wurde.)
Ich fahre morgen erstmal zum ADAC nach Köln und frage in der rechtsabteilung nach.
Vielen Dank nochmals
Was meint Ihr wieviel ich vom Kaufpreis (26.500) zurückfordern kann. Wie erwähnt der Vorderwagen wurde lackiert…Kotflügel…Motorhaube…Stoßfänger…Dachholm…Spiegel…Türe mehr weiß ich jetzt nicht 100 % .
Steinschläge oder Parkrempler sind kein Unfallschaden und müssen daher auch nicht angegeben werden.Wenn die Lackierung soo schlecht ist warum hast du den Wagen dann gekauft? Oder hast du es nicht gesehen? Dann ist sie wohl doch nicht so schlecht und dein Kollege wollte evtl. nur den Fachmann raushängen lassen.
Geht jetzt nicht gegen dich persönlich aber rechne mal aus was dein Auto neu kosten würde.Dann vergleich das mit dem Preis den du gezahlt hast.Merkst du was ?
Gebraucht ist eben nicht neu, sondern auch mit Gebrauchsspuren, das ist nicht nur bei Autos so.
die Erkundigung beim ADAC-Vertragsanwalt ist sicherlich die richtige Strategie, denn sind die Lackschäden - wie vom Händler behauptet - erst nach dem Abschluß des Kaufvertrages, aber noch vor der Übergabe des Fahrzeugs entstanden, dann muß zusätzlich geprüft werden, wann die Gefahr (für das Fahrzeug) juristisch vom Verkäufer auf den Käufer übergegangen ist. Ist die Gefahr erst mit der Übergabe auf Dich übergegangen, dann haftet der Händler für alle in der Zwischenzeit aufgetretenen Schäden, also auch für die Lackkratzer. In diesem Fall hast Du einen entsprechenden Anspruch gegenüber dem Händler auf fachgerechte (!) Beseitigung der Schäden - oder unter Umständen sogar das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages. Aber dies wird Dir auch noch der ADAC-Syndikus ausführlich erläutern - ebenso wie die Art und Höhe eventueller Ausgleichsansprüche.