heute habe ich einmal eine -wahrscheinlich- einfache Rechtsfrage:
Darf ein KFZ-Mechaniker ohne Fahrerlaubnis die Fahrzeuge auf dem Gelände der Werkstatt (sprich in die Hebebühne und zurück auf den Parkplatz) bewegen/ sprich fahren oder ist dies auf Privatgeländen nicht möglich??
Handelt es sich bei der Werkstatt überhaupt um ein Privatgelände, da es ja öffentlich zugänglich ist…??
zuerst: Bei dem Werkstattgelände handelt es sich um ein Privatgelände.
Rein rechtlich gesehen benötigt man zum führen eines Kraftfahrzeuges auf nicht öffentlichen Wegen und Straßen keine Fahrerlaubnis.
Ich wäre auch nicht davon begeistert, wenn mein Fahrzeug von einem Mechaniker bewegt wird, der nicht im Besitz der Fahrerlaubnis ist. Allerdings wird man dagegen nichts unternehmen können, denn, in den meisten Fällen wird man davon keine Kenntnis erlangen.
Bist Du beruflich in diesem Fach tätig (nicht KFZ-Mech ) oder war die Frage
wirklich so leicht, dass es jeder wissen müßte? Ich habe leider nichts in der StVO gefunden, mit dem ich mir hier die Frage hätte sparen können.
Auf privaten Grundstücken gilt die StVO ja auch nicht, deshalb wird auch nichts darüber erwähnt.Es gibt natürlich auch priv. Grundstücke auf denen per Schild "Auf diesem Grundstück gilt die StVO" die davon ausgenommen sind, dann ist sie natürlich verbindlich.
die antworten sind so leider nicht richtig. das werkstattgelände ist tatsächlicher ÖVR ( öffentlicher verkehrsraum ), wenn keine geeigneten ausschlussmaßnahmen getroffen wurden, um JEDERMANN den zutritt / zufahrt zu dem gelände zu verwehren. D.h., dass der Lehrling ohne Fahrerlaubnis eine Verkehrsstraftat begeht, sobald er dort Fahrzeuge führt.
denke ich auch, dass wenn man als gast auf das gelände fahren kann und
bei einigen AH’s auch muß, um ein paar autos zu besichtigen, dann müßte
dort eigentl. auch die gleiche StVO gelten wie wenn ich auf den eingezäunten
Lidl-Parkplatz fahre.
meine meinung…
gruß, ronny
ps: ich weiß noch von früher, als ein paar kumpels von mir als ferienjob
autos bei einem AH hier in meinem kaff geputzt haben, sind die mit den
autos auch hin und her gefahren, teilweise sogar nagelneue
-und die waren 15-16Jahre alt!
Ich würd mich auch ärgern, wenn ich mir ein neues auto kaufen würde,
um es natürlich auch die ersten tausend km schonend einzufahren und
rauskriegen würde, dass so’n paar bengels da ohne ahnung mit schleifender
kupplung bei dreieinhalbtausend umdrehungen aufm gelände rumgegurkt sind…[center]anteater’s site[/center]
So weit ich weiß darf man auf einen Privaten Gelände oder Werkstatt fahren wenn es Tore gibt zum Absperren oder nicht? Dadurch gilt die STVO nicht.[center]Die Audi A3 & S3 Seite[/center]
Hey,
die Monteure in der Werkstatt dürfen ohne Fahrerlaubnis "NUR" fahren wenn das Gelände eingezeunt ist und oder Tore hat wo geschlossen sind.Sobald die Tore offen sind ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit strafbar.So erging es mir wo ich unter 18 war und nachgefragt habe.Da sagte man mir kein Problem wenn das Gelände eingezeunt ist(habe aber keine PKW-Werkstatt,ist ne andere Branche).Allerdings,wenn ein Schild dort steht,Hier gilt die STVZO,ist es auch nicht erlaubt zu fahren egal ob ein Zaun drumherum ist
Am besten in der Werkstatt sagen,bitte nur Leute mit Fahrerlaubnis fahren lassen,oder man hat ein imenses Vertrauen in die Werkstatt.
Ich selber hatte mal das vergnügen meinem A3 in der Stadt hinterher zufahrn.Dachte mein Wagen sei beim Kundendienst:-( war wohl die Probefahrt.Zu meinem entsetzen aber ist der Typ noch mit ca 100km/h durch 50ziger Zone gerasst bis zur Werkstatt,dazu 2 Ampel mit Kavaliersstart:-(Nur gut das ich zufällig dahinter war:joke: der hat wohl dumm geschaut als ich im Hof hinter ihm ausgestiegen bin.Sollte man so leute nicht auf der Stelle niederhaun?Ne Ne gleich zum Chef rein petzen und der Typ war seinen Job los.
Seit dem Vorfall kommen meine 2 Liebsten nicht mehr in ne Werkstatt,do it yourself:-)
Vertrauen was ist das?
Nachfahren ist die überzeugung.
Spielt mal Detektiv wenn euer Wagen das nächstemal in der Werkstatt ist,besonders bei getunten Fahrzeugen bekommen die Monteure und besonders die Lehrlinge feuchte Hände.
Gruß Andy [[[( )===0000===( )]]][center]Mein A3-Turbo[/center]
ne, ne, keine Angst, ich hab’ weder 'ne Mauer aufgestellt noch gewalttätig irgendein Schild mit den Buchstaben „Hier … StVO“ aus dem Boden gerissen.
Die Frage zielte auch weniger auf die Realität ab sondern vielmehr auf etwas Theoretisches. Fakt ist, vor Deinem Posting durfte mein Kfz-Mech noch das Auto des Kunden fahren trotz mangelnder Fahrerlaubnis, jetzt darf er es nicht mehr und damit ist er noch unbrauchbarer für den Betrieb (was widerum andere Rechtsfolgen einleitet). Endergebnis bleibt gleich, aber durch Deine Aussagen wurde mir die Begründung doch noch erleichtert
Danke an euch alle für die schnellen Antworten !!!