Hallo
Gibts irgendwie ein Gesetz das besagt das man nur 1 Nebelleuchte für hinten hat ? (sprich LINKS)
Nein meines Wissens ist es rechts und links erlaubt, nur links ist lediglich vorschrift, es gibt hier glaube ich sogar einen Workshop wie man sich das auf beide Seiten machen kann
Kontakte und Anschlüsse sind ja da nur die Birne ist Grundsätzlich NICHT eingeschraubt…
Deswegen frage ich vorher einfach mal…
Bei meinem 94er-Passat Variant war die Vorbereitung für die rechte Nebelschlußleuchte schon drin, ich mußte damals lediglich eine Plastiknase als Platzhalter rausbrechen, eine Birne ins Gewinde schrauben und schon hatte ich 2 Nebelschlußleuchten.
Auch das vorige Modell vom Audi A6 hatte über dem Nummernschild in der Leiste Platz für 2 NSL, von denen nur eine mit einer Birne bestückt war. Es gibt meines Wissens nach eine Vorschrift, wonach die NSL in Deutschland links bzw. mittig untergebracht sein darf, eine NSL links und eine rechts sind jedoch erlaubt.
Na dann mach ich es mal heller hinten… der nächste Nebel mit extreeeemm null Sicht kommt bestimmt…
- Such-Funktion
- StVZO § 53d Nebelschlussleuchten.
…
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
Der A3 ist schneller als 60 km/h also --> muss ist eine, kann aber auch zwei!
MfG
Steffen
Das ist doch mal eine klare Definition/Aussage
Danke drunken_master
Nur bei Nebel fahre ich nicht 60km/h grins
Na hoffentlich, die Nebelschlussleuchte darf schließlich nur bei einer Sicht von unter 50m eingeschaltet werden… da wären 60km/h deutlich zu schnell
also ich hatte bei mir keinen strom auf der rechten seite!!!
LED rücklichter rein, lampen rein, NSL an: nur links!
also Kabel von links nach rechts gezogen so dass die rechte birne "plus" bekommt… geht!
5 minuten sache
hi,
hatte den gedanken auch schon! (aufm Konvoi zum FFM) grins
kann man da so ne birne reinsetzen und schon funtz, oder sind mehrere arbeiten erforderlich!?
lies dir doch durch die beiträge… dann weißt du es!
Schade das das die ganzen Dumpfbacken, die schon bei Regen ihre, am besten doppelte NSL (Doppelt=Doppelt besser gesehen werden), einschalten und sie dann auch vergessen auszuschalten. Für solche Patienten gibt es dann immer eine Sonderbehandlung von mir
amen, kann ich nur bestätigen, kommt heut zutage sehr oft vor. wobei bei sehr starkem regen - wenn das wasser der maßen hoch geschleudert wird, dass man nix mehr sieht - kann ich das nachvollziehen und heiße es auch willkommen dass das gemacht wird. jedoch wäre ich den leute sehr verbunden wenn sie die NLS bei normalen bedingungen wieder aus machen würden. meistens hilft das drauf hinweisen nicht … die leute denken ich will an denen vorbei fahren wenn ich lichthupe betätige …
ich hab auch zwei. ist auch ne feine sache wenn dir jemand dicht auffährt und du den ärgern willst. der denkt du bremst und bremst ab und du fährst schön weiter als wenn nichts gewesen wäre
ich hab auch zwei. ist auch ne feine sache wenn dir jemand dicht auffährt und du den ärgern willst. der denkt du bremst und bremst ab und du fährst schön weiter als wenn nichts gewesen wäre
Solltest du allerdings vorne Nebelleuchten haben, musst du die ja jedesmal zuerst einschalten, ehe du den Schalter noch weiter rausziehen kannst, um die Nebelschlussleuchten einzuschalten. Der Vordermann denkt sich dann sicher ob man ne Macke hat.
hehe…ist bei mir nicht der fall
habe keine NSW… nur S6 TFL
Mein Wunschtraum wäre ein Begrenzer, der jeden Wagen bei dem die NSL angeht auf max 50km/h runterzieht. Damit wären die ganzen Deppen, die mit eingeschalteter NSL bei >50m Sicht rumfahren schnell zu heilen.
Alternativ: die Idioten zum Abschuß freigeben und deren Kisten verschenken (z.B. an bedürftige Roller).
So, Adrenalinspiegel wieder runterfahren aber die Typen nerven wie die Pest.
P.S.
Soweit ich weis darf die NSL nur bei Nebel an! Regen egal wie schlecht die Sicht ist, ist nicht erlaubt (bekloppt).
würde den namen NEBEL-SCHLUSS-LEUCHTE auf jeden Fall gut treffen deine Theorie !
hab gerade in der STVO nachgeschaut:
§17(3) … Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. … Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Also Kugelfänger, wir beide müssen die Lämpchen auslassen wenn beim nächsten Wolkenbruch nur noch 10m Sicht sind oder wir sind Sünder.
Ach ja, zum Topic: laut STVZO müssen bei Fahrzeugen die mehr als 60km/h laufen hinten 1 oder 2 NSL dran. Also zwei geht!
hab gerade in der STVO nachgeschaut:
§17(3) … Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. … Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.Also Kugelfänger, wir beide müssen die Lämpchen auslassen wenn beim nächsten Wolkenbruch nur noch 10m Sicht sind oder wir sind Sünder.
…
werde ich solange nicht einsehen - bis die leute die bei 10m sicht mit >150 auf der linken spur heizen auch nicht einsehen dass das so nicht geht. hier geht es um menschen- aber in erster linie um mein eigenes leben.
da sind mir die paar € verwarngebühr auch latte!
so oft kommt es ja nicht vor, dass die sicht fast 0 ist.