[8L] LED Schlange vom neuen A4 oder A5 für A3

fertig zu kaufen wäre für mich uninteressant da ich xenon habe, aber das glaub ich auch das es die bald fertig erhältlich geben wird.

Glaub beim A3 würds wegen der Forum der Scheinwerfer besser aussehen wenn die LEDs oben und nicht unten wären und der Bogen nicht links sondern rechts wäre

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so ehnlich sehen sie aus wenn sie fertig dind sehen genial aus und ist echt einfach zu machen.:dafuer:

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Müsste man mal beide varianten fertig montier auf dem wagen sehen…

habe die teile bei yatego.de bestellt bei einem typ der nannte sich LIGHT FREAK.:thumbsup:

und auch schon eingebaut??

Hat keiner zu diesem foto irgendwelche näheren fotos??

wie wärs damit:
http://www.leds.de/p271/LED_Leisten_Module/Flexible_LED_Leisten/Flexible_LED_Leiste_weiss_30_x_SMD-LED_50cm_12V.html

oder:
http://www.leds.de/p316/LED_Leisten_Module/Flexible_LED_Leisten/Flat-Top_LED_Leiste_weiss_18_x_5mm-LED_30cm_12V.html

das ganze nur noch in einen durchsichtigen bis weiß/milchigen Schlauch oder ähnlichen reingeben, an den Enden mit Heißkleber fixieren und fertig…

is um einiges günstiger als die "eBay" dinger… (welche meiner Meinung viel zu überteuert sind!)
mfG

Schön wäre es mal mehr bilder im eingebauten zustand am auto schon zu sehen. Hat aber wahrscheinlich noch fast niemand.

achja, habe ich gerade gefunden:

dort gibt es die Leisten noch billiger!
(aber drauf achten das es flexible sind)um die Wölbung hinzukriegen…

Ich habe bloß die Befürchtung, dass du damit nicht lange auf der Straße fahren wirst :dead: Solche LED-Streifen sind ja doch recht auffällig und du wirst nicht jedem grünen erzählen können, dass das beim 8L Serie ist (oder zugelassen)…

Da hast du irgendwo recht, aaaaber, die Dinger aus dem eBay sing genau so wenig zugelassen…

und ein Einzelgutachten für so etwas zu bekommen ist jetzt nicht die Welt…
Einfach zum netten Onkel Tüv von neben an gehen und fragen ob er dir freundlicherweise dein selbstgebasteltes "Tagfahrlicht" einträgt…
(so stell ich mir das vor, lass mich aber gerne eines besseren belehren…)

Finds aber blöd, dass das Band quer über den Reflektor führt.

Naja Geil sind sie schon habe aber gehört das das Gehäuse der Scheinwerfer schwer anzubekommen ist.

ja wie wäre es wenn sich die dinger jemand kauft und einbaut … :wink: hat denn keiner den mut … wird wohl nicht so schwer sein …

@Blade445 : Genauso leicht wie der TÜV'tler dir was eintragen kann können die cops das wieder ungültig machen ^^ Weiter oben hieß es, zu den einen LED Teilen wäre ein Gutachten möglich? Da bin ich auch gespannt drauf :wink:

:slight_smile:

aber ich würd mich da nicht so sehr reinstressen an eurer Stelle…
Ist nur eine Frage der Zeit, bis man komplette Scheinwerfer-sets mit ABE kaufen kann…:coffee:

genau @schysch

ich wär sogar dafür dass du das machst :wink: also hopp auf!
Und berichte den anderen dann wie leicht oder nicht schwer es war :wink:

wenn man solche Änderungen im Scheinwerfer vornimmt, erlischt dann nicht die Betriebserlaubnis?
Denn auch wenn der TÜV es einträgt, heißt ja noch lange nicht, das es zugelassen ist!!!

Man bräuchte dann zB ein Lichttechnisches Gutachten!!!

Denn, jede Änderungen am Scheinwerfer, führt zum Betriebserlaubnisverlust! Darunter zählt dann auch schon das Öffnen (zB Glas rausnehmen) dazu!

Berichtigt mich wenn ich da falsch liege!

Grüße

ich häts schon lange gemacht sofern das mit dem tüv geklärt wäre …
wäre toll wenn user reddy_a3 mal händler und genauen namen seines artikels hier veröffenlichen würde … dann kann jeder mal bischen suchen … da muss doch ein name auf der verpackung gestanden haben wenns schon teilegutachten hat …

wenn der tüv das einträgt per einzelabnahme, dann hast du alles gemacht was du musstest und du darfst damit rumfahren. du bekommst dann ein änderungsblatt mit dem du zum straßenverkehrsamt gehst und das in deinen fahrzeugschein eintragen lässt.
die kollegen in grün weiß können dagegen dann nichts machen und werden das auch nicht. einfach so nach lust und laune sagen das die dinger nicht darein dürfen ist nicht.
die können dir dein auto nur stilllegen wenn es eine gefahr für den straßenverkehr darstellt und das tut es mit den lichtern nicht. das hat der tüv ja überprüft.
alle andere sind geschichten und einzellvorfälle. glaub mir. ich muss es wissen. kenne mich mit dem recht auf deutschen straßen berufsbedingt sehr gut aus.