Hallo Zusammen,
dies soll nur als Info gelten für alle die an Ihrem Diesel einen DPF nachrüsten und zusätzlich eine Sportauspuffanlage einbauen wollen.
Der TÜV (Rheinland) hat mir die Sportauspuffanlage nur als 19.2 Abnahme eingetragen, da im Gutachten drin steht das sie nur mit einem serienmäßigen Kat betrieben werden darf.
Da der DPF Hersteller (bei mir Twin-Tec) in seiner ABE keinen Hinweis darauf gibt, das der DPF nur als Ersatz mit den gleichen Eigenschaften wie der Serienkat zu behandeln ist, konnte mir der Prüfer nicht die einfache 19.3 Eintragung machen.
Also wer vor hat so eine Aktion zu machen sollte sich genau durchlesen was in den ABE´s bzw. Gutachten steht. Oder am besten informiert man sich beim TÜV bevor man was kauft.
Bei mir ist es Glück das ich den DPF vor Einbau der Auspuffanlage noch nicht in die Fahrzeugpapiere hab eintragen lassen, sonst hätte ich wegen der 19.2 Eintragung die ganze Aktion doppelt machen können.
Ich hoffe der Hinweis hilft jemandem weiter.
Gruss Dirk