[8L] Fußraum-Beleuchtung - Legal? TüV Eintragung erforderlich?

Hallo,

möchte mir eine rote Fußraumbeleuchtung einbauen und sie an die Kabel vom Zigarettenanzünder
anschließen. Heißt sie sind an, sobald ich das Abblendlicht oder Standlicht eingeschaltet hab.
Falls nicht zu schwierig würde ich noch einen Schalter dazwischen bauen.

Nun bin ich auf einen Thread gestoßen, indem steht dass es dafür strikte Richtlinien gibt,
z.b. Licht darf nur im Stehen an sein…

Da es aber immer wieder Regeländerungen gibt wollte ich mal wissen was Sache ist?
Nimmt der Tüv das bei der Hu ohne Probleme ab? Oder müssen die gar in die Papiere eingetragen werden?

MfG

Hallo, nimm doch Strom von der Türeinstiegsbeleuchtung, dann geht das Licht aus, wenn die Tür zu ist.

Beim 8P ist die Fussraumbeleuchtung mit im Lichtpaket drin und leuchtet auch während der Fahrt. Übers FIS lässt sie sich ausschalten, bzw. dimmen.
Strikt verboten scheint es also nicht zu sein.

Naja, ist ja auch nicht verboten, die Leselampe anzulassen, oder? :biggrin:

Solange das nicht während der Fahrt von außen direkt zu sehen ist, wird es kein Problem sein. Generell gibt es genug Modelle/Hersteller, die Ambiente-Beleuchtung im Fahrbetrieb haben. Von Mini bis zur S-Klasse. Da sind Leuchtmittel in der B-Säule, Türverkleidungen, Fußraum, etc… Aber alle Leuchtmittel sind nicht unmittelbar von außen einsehbar, also es besteht keine Blendgefahr für andere Verkehrsteilnehmer.